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LG Itzehoe, 23.06.2020 - 4 O 71/19 |
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- BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus LG Itzehoe, 23.06.2020 - 4 O 71/19
Und mangelnde Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten zwar entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH, Beschluss vom 05.11.2002, Az.: X ZR 178/01). - BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus LG Itzehoe, 23.06.2020 - 4 O 71/19
Gemeinhin wird angenommen, dass schon die Vornahme eines Ortstermins in Abwesenheit einer Partei, ohne der anderen Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, zur Befangenheit führen kann (vgl. BGH, Beschluss v. 15.04.1975, X ZR 52/75, NJW 1975, 1363). - VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950
Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen
Auszug aus LG Itzehoe, 23.06.2020 - 4 O 71/19
Anders mag dies sein, wenn im Gutachten vollständige Transparenz über etwaige Auskünfte hergestellt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.1986, 2 W 122/85, NJW-RR 1986, 740) oder nur vorab Gutachteninhalte hinausgegeben werden (BayVGH, Beschluss vom 04.08.2003, 1 C 03/950, NJW 2004, 90). - OLG Düsseldorf, 08.01.1986 - 2 W 122/85
Sachverständige; Sachverständigenablehnung; Befangenheit; Buchprüfung; Mündliche …
Auszug aus LG Itzehoe, 23.06.2020 - 4 O 71/19
Anders mag dies sein, wenn im Gutachten vollständige Transparenz über etwaige Auskünfte hergestellt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.1986, 2 W 122/85, NJW-RR 1986, 740) oder nur vorab Gutachteninhalte hinausgegeben werden (BayVGH, Beschluss vom 04.08.2003, 1 C 03/950, NJW 2004, 90).