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   LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13   

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https://dejure.org/2014,31934
LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13 (https://dejure.org/2014,31934)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28.05.2014 - 11 S 58/13 (https://dejure.org/2014,31934)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 11 S 58/13 (https://dejure.org/2014,31934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hunde müssen nicht in Eigentümergemeinschaft angeleint werden; § 15 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrheitsbeschluss zur Nutzung der Rasenflächen und Stellplätze

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Parken auf dem Grundstück einschränken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer können Parken auf dem Grundstück durch Mehrheitsbeschluss einschränken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 2, 23 Abs. 2 Hundehaltung auf Gemeinschaftsflächen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung auf Gemeinschaftsflächen kann per Beschluss geregelt werden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Sonder- und Gemeinschaftsnutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich das Spielen von Hunden auf den Rasenflächen erlauben - Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der dafür bestimmten Stellplätze kann durch Mehrheitsbeschluss untersagt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Eine solche kann hier allein nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZR 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).

    Die Grenzen des Ermessens sind dort zu ziehen, wo ein billigenswerter Gebrauch entweder gänzlich verboten oder einer dem faktisch gleichzusetzenden Reglementierung unterzogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Sie kann in einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Fällen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029); zudem ist sie klärungsbedürftig, denn sie lässt sich mit plausiblen Argumenten in die eine wie die andere Richtung beantworten, und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1276, 1277).
  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig, wenn sich die als klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage nur in einem selbstständigen Teil des Streitstoffs stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 29.01.2004 - V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, 1366).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Sie kann in einer unbestimmten Vielzahl von weiteren Fällen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029); zudem ist sie klärungsbedürftig, denn sie lässt sich mit plausiblen Argumenten in die eine wie die andere Richtung beantworten, und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1276, 1277).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Eine solche kann hier allein nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZR 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).
  • OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08

    Grenzen eines die Hundehaltung regelnden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Die Kammer verkennt indes nicht, dass in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, im Bereich der Wohnungseigentumsanlage einschließlich der gemeinschaftlichen Außenflächen bestehe eine generelle Anleinpflicht für Hunde (so insbesondere AG München, Urt. v. 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG, ZMR 2012, 307; tendenziell auch OLG Köln, Beschl. v. 28.07.2008 - 16 Wx 116/08, WuM 2009, 372; LG Konstanz, Beschl. v. 15.12.2008 - 62 T 73/08, ZMR 2009, 634).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Die Kammer sieht sich nicht im Widerspruch zu der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Hamm vom 19.04.1995 (15 W 26/95).
  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Die Kammer sieht sich nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Hamburg vom 20.08.2007 (2 Wx 72/07 = ZMR 2008, 151).
  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Nichtig ist ein Beschluss insbesondere dann, wenn er infolge inhaltlicher Unbestimmtheit keine durchführbare Regelung enthält (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2001 - 2 Wx 149/00, ZMR 2002, 725; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 23 Rn. 79).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 22/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Ruhezeitregelungen

    Auszug aus LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13
    Das Gericht kann derartige Beschlüsse lediglich auf Ermessensfehler hin überprüfen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.08.2003 - 20 W 22/02, NZM 2004, 31).
  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
  • LG Karlsruhe, 26.05.2009 - 11 S 83/08
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

  • AG München, 19.09.2011 - 485 C 1864/11

    Wohnungseigentumsanlage: Leinenzwang für Hunde

  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

    Derartige Entscheidungen der Wohnungseigentümer - auch im Hinblick auf die Änderung bzw. Ergänzung einer bestehenden Hausordnung - sind gerichtlich nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar sind (vgl. OLG Frankfurt v. 06.08.2003 - 20 W 22/02, in: NZM 2004, 31; BayObLG v. 29.3.2005 - 2Z BR 164/04, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch LG Itzehoe v. 28.05.2014 - 11 S 58/13, Rn. 47 bei juris).
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