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   LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17   

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https://dejure.org/2018,51280
LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17 (https://dejure.org/2018,51280)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 29.06.2018 - 11 S 4/17 (https://dejure.org/2018,51280)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 11 S 4/17 (https://dejure.org/2018,51280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen früheren WEG-Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2015 - XI ZR 200/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit der Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17
    Die vom Gesetzgeber sorgfältig abgewogene neue Verjährungsregelung hat bei der Inhaltskontrolle Leitbildfunktion im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2015 - XI ZR 200/14).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17
    Dabei ist die Gemeinschaft als Verbraucher anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00

    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17
    Sie bezieht sich jedoch nur auf solche Ansprüche, die für die Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen unterbreiteten Vorlagen und erstellten Berichte erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02), wobei sie sich die Kenntnis beziehungsweise das Kennenmüssen des Verwaltungsbeirates oder eines seiner Mitglieder, der die Abrechnung gemäß § 29 Abs. 3 WEG überprüft hat, analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Wx 92/00; Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 198 m. w. N.).
  • OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07

    Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17
    Denn jedenfalls folgt ein entsprechender Anspruch aus § 675, 666 BGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.07.2007 - 32 Wx 93/07, Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 193).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17
    Sie bezieht sich jedoch nur auf solche Ansprüche, die für die Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen unterbreiteten Vorlagen und erstellten Berichte erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02), wobei sie sich die Kenntnis beziehungsweise das Kennenmüssen des Verwaltungsbeirates oder eines seiner Mitglieder, der die Abrechnung gemäß § 29 Abs. 3 WEG überprüft hat, analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Wx 92/00; Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 198 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17
    Sie bezieht sich jedoch nur auf solche Ansprüche, die für die Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen unterbreiteten Vorlagen und erstellten Berichte erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02), wobei sie sich die Kenntnis beziehungsweise das Kennenmüssen des Verwaltungsbeirates oder eines seiner Mitglieder, der die Abrechnung gemäß § 29 Abs. 3 WEG überprüft hat, analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Wx 92/00; Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 198 m. w. N.).
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