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   LG Köln, 01.09.1999 - 28 O 161/99   

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https://dejure.org/1999,4786
LG Köln, 01.09.1999 - 28 O 161/99 (https://dejure.org/1999,4786)
LG Köln, Entscheidung vom 01.09.1999 - 28 O 161/99 (https://dejure.org/1999,4786)
LG Köln, Entscheidung vom 01. September 1999 - 28 O 161/99 (https://dejure.org/1999,4786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Multiple-Choice-Klausuren

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 17, 43, 97, 102 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1294
  • MDR 2000, 46
  • GRUR 2001, 152 (Ls.)
  • ZUM 2000, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06

    Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für

    Ist das konkrete Werkstück mit Zustimmung des Berechtigten in den Verkehr gebracht worden, so kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden (BGH GRUR 198S, 736, 737 f. - Schallplattenvermietung; GRUR 2001, 152, 152 - OEM-Version).
  • LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05

    Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen kann gegen das Urheberrecht

    Ist das konkrete Werkstück mit Zustimmung des Berechtigten in den Verkehr gebracht worden, so kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden (BGH GRUR 1985, 736, 737 f. - Schallplattenvermietung; GRUR 2001, 152, 152 - OEM-Version) .
  • LG Köln, 30.08.2006 - 28 O 770/04

    Herstellung und Vertrieb von Tonträgern auf dem Klassik-Sektor; Zuständigkeit

    Wirksam sind derartige inhaltliche Beschränkungen auf einzelne Nutzungsarten mit jeweils selbstständigen Nutzungsrechten dann, wenn es sich um nach der Verkehrsauffassung hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbstständig erscheinende Nutzungsart handelt (vgl. Dreier/Schulze, UrhG, § 31 Rn. 9 m.w.N.; BGH GRUR 1992, 310 Taschenbuch-Lizenz; BGH GRUR 2001, 152 OEM-Version).
  • LG Hamburg, 09.03.2012 - 408 HKO 137/09

    Markenrechtsverstoß wegen der Verwendung geschützter Wort- und Bildmarken (hier:

    So hatte zunächst der BGH in der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet" (GRUR 2001, 152, Rz. 53) festgestellt:.
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