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LG Köln, 17.06.2009 - 12 O 3/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fiktive Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall auf der Basis der geschätzten Kosten für die Instandsetzung bei nicht erfolgter Weiternutzung des Fahrzeugs von mindestens 6 Monaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.06.2009 - 12 O 3/09
- OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 116/09
- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 116/09
Voraussetzungen der Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.06.2009 (12 O 3/09) dahin abgeändert, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger über den zuerkannten Betrag hinaus weitere 9.692,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2008 zu zahlen.