Rechtsprechung
LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen; Anspruch auf Zahlung aus einer Unfallversicherung; Bedeutung der ersten Schilderung eines Unfallereignisses durch einen Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Wegknicken des Kniegelenks ist kein Unfall
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden …
Das Umknicken des Fußes, ohne dass ein unvorhergesehenes Hindernis oder eine Bodenunebenheit der Bewegung einen anderen als den gewollten Verlauf gegeben hat, ist kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 1999, 880; LG Köln, Urteil vom 18.09.2007 - 37 O 199/07; vgl. auch OLG Hamm, zfs 2008, 43). - LG Darmstadt, 02.02.2010 - 10 O 499/08 Wie bereits das LG Köln (Urteil vom 18.9.2007 - 37 O 199/07) zutreffend ausgeführt hat, kommt der ersten Schilderung eines Versicherungsnehmers entscheidende Bedeutung zu, weil er in dieser unbehelligt von rechtlichen Erwägungen am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin r+s 1999, 336, 337; OLG Köln r+s 1991, 277, 278).