Rechtsprechung
LG Köln, 31.08.2010 - 5 O 492/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassener Hinweis auf eine vorliegende eingeschränkte Löschungsbewilligung der Mutter als Amtspflichtverletzug eines Notars; Aufforderung zur nicht vertragsgemäßen Kaufpreiszahlung als Amtspflichtverletzung eines Notars
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
Unterlassener Hinweis auf eine vorliegende eingeschränkte Löschungsbewilligung der Mutter als Amtspflichtverletzug eines Notars; Aufforderung zur nicht vertragsgemäßen Kaufpreiszahlung als Amtspflichtverletzung eines Notars - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.08.2010 - 5 O 492/09
- OLG Köln, 21.07.2011 - 7 U 185/10
- BGH, 28.03.2012 - III ZR 198/11
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 21.07.2011 - 7 U 185/10 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.08.2010 - 5 O 492/09 - , soweit sie gegen den Beklagten zu 1.) eingelegt ist, wird als unzulässig verworfen.
Im Übrigen wird auf die gegen den Beklagten zu 2.) eingelegte Berufung des Klägers unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.08.2010 - 5 O 492/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln - 5 O 492/09 - vom 31.08.2010 den Beklagten zu 2.) - Notar J. - zu verurteilen, an ihn 107.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2009 zu zahlen, hilfsweise, festzustellen, dass der Beklagte zu 2.) für alle materiellen Schäden, die dem Kläger aus dem Beurkundungsvorgang vom 29.01.2009 - UR-Nr. 84/2009 B - des Beklagten zu 2.) - entstanden sind oder noch entstehen werden, ersatzverpflichtet ist.