Rechtsprechung
   LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29013
LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09 (https://dejure.org/2010,29013)
LG Köln, Entscheidung vom 01.07.2010 - 29 S 208/09 (https://dejure.org/2010,29013)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 29 S 208/09 (https://dejure.org/2010,29013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentumsgericht ist befugt auf Antrag eines Wohnungseigentümers einen Verwalter für das gemeinschaftliche Eigentum zu bestimmen; Befugnis zur Bestimmung eines Verwalters für das gemeinschaftliche Eigentum durch das Wohnungseigentumsgericht auf Antrag eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4
    Wohnungseigentumsgericht ist befugt auf Antrag eines Wohnungseigentümers einen Verwalter für das gemeinschaftliche Eigentum zu bestimmen; Befugnis zur Bestimmung eines Verwalters für das gemeinschaftliche Eigentum durch das Wohnungseigentumsgericht auf Antrag eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 29.08.2008 - 318 T 90/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Notverwalterbestellung im Wege des einstweiligen

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09
    Zwar hindert der Schwebezustand der Abberufung des amtierenden Verwalters vor Rechtskraft grundsätzlich die gerichtliche Einsetzung eines Notverwalters, da ein Bedürfnis für einen Notverwalter hier regelmäßig nicht vorliegen dürfte (vgl. zum vergleichbaren Schwebezustand nach einer angefochtenen Verwalterbestellung LG Hamburg B. vom 29.08.2008 ZMR 2009, 69 Rn. 3 zitiert nach Juris).

    Dies kann sich jedoch dann anders darstellen, wenn von einer so gewichtigen Gefahr drohender Nachteile durch vertragswidriges Verhalten der amtierenden Verwaltung auszugehen ist, dass dieser mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 940 ZPO begegnet werden muss ( vgl. LG Hamburg B. vom 29.08.2008 ZMR 2009, 69 Rn. 4 zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09
    Nach neuerer Auffassung, der sich auch die Kammer anschließt, kann jeder Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG- unabhängig vom dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung verlangen und dies notfalls mit Hilfe des Gerichts durchsetzten (vgl. dazu OLG Frankfurt Beschluss vom 18.08.2008 ZMR 2009, 133, Rn. 18 nach Juris).
  • AG Siegburg, 27.11.2009 - 150 C 45/09

    Beim Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG ist

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09
    Die Berufung des Beklagten zu 2) und der Beteiligten zu 1) gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 27.11.2009- 150 C 45/09- wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09
    Vielmehr hat der Gesetzgeber weiterhin zum Ausdruck gebracht, dass eine derartige Verwalterbestellung jedenfalls regelmäßig dann eröffnet ist, wenn auch die Voraussetzungen der bisherigen Notverwalterbestellung gegeben wären (vgl. ausführlich dazu mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien OLG Düsseldorf ZMR 2007, 878 Rn. 25 nach Juris).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2012 - 11 T 419/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Notverwalterbestellung durch einstweilige Verfügung

    Das Gericht ist nach § 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG befugt, auf den Antrag eines Wohnungseigentümers hin einen Verwalter für das gemeinschaftliche Eigentum - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Wege der einstweiligen Verfügung - zu bestimmen (BGH V ZR 146/10, NJW 2011, 3025; vorhergehend LG Köln 29 S 208/09, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 21 Rn. 158; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 193).
  • LG Berlin, 31.01.2012 - 85 T 31/12

    Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit: Wann erforderlich?

    Vielmehr schließt sich das Gericht der gegenteiligen Rechtsprechung an, die auch in diesem Falle die Glaubhaftmachung einer über die bloße Verwalterlosigkeit hinausgehenden Eilbedürftigkeit verlangt (vgl. LG Köln Urteil vom 1.07.2010 -29 S 208/09 (Juris); AG Landsberg ZMR 2009, 486, 487; OLG Düsseldorf ZMR 2007 ZMR 2007, 878- 880; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2008 -10 T 80/08 (BeckRS 2008, 23332).
  • AG Bonn, 16.08.2018 - 27 C 52/18

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines Verwalters als Maßnahme der

    Hierzu kommt die Möglichkeit, dass sich die Eigentümer auf einer noch anzuberaumenden Eigentümerversammlung selbst auf einen anderen Verwalter einigen(vgl. LG Köln Urteil vom 1.7.2010, 29 S 208/09 - nach juris).
  • AG Siegburg, 27.03.2015 - 150 C 7/15

    Beantragung der Bestellung eines Notverwalters bis zum rechtskräftigen Abschluss

    Die Berufung wird zugelassen, weil das Gericht von der Rechtsprechung seines Berufungsgerichts (Urteil vom 1.7.2010 - 29 S 208/09) und der wohl ganz überwiegenden Ansicht in der Literatur und Rechtsprechung zum alten WEG Recht abweicht, nach der die Bestellung durch gerichtliche Entscheidung erst mit Rechtskraft wirksam wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht