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   LG Köln, 01.12.2016 - 90 O 57/16   

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https://dejure.org/2016,43795
LG Köln, 01.12.2016 - 90 O 57/16 (https://dejure.org/2016,43795)
LG Köln, Entscheidung vom 01.12.2016 - 90 O 57/16 (https://dejure.org/2016,43795)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 90 O 57/16 (https://dejure.org/2016,43795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages auf Grundlage eines Ratsbeschlusses und eines vorherigen Ausschreibungsverfahrens; Anforderungen an das Vorliegen eines transparenten und diskriminierungsfreien ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Wasserhärte und weitere Vergabekriterien

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Vergabe von Wasserkonzessionen

  • aachener-zeitung.de (Pressemeldung, 01.12.2016)

    Einstweilige Verfügung: Deal mit Enwor liegt auf Eis

  • aachener-nachrichten.de (Pressebericht, 02.12.2016)

    Enwor-Vertrag: Ein Urteil und seine möglichen Folgen

Besprechungen u.ä. (2)

  • aachener-zeitung.de (Pressekommentar, 08.12.2016)

    Enwor-Vertrag: Ein Urteil wie eine Ohrfeige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Wasserkonzession ist transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben (VPR 2017, 1018)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die

    Auszug aus LG Köln, 01.12.2016 - 90 O 57/16
    Unabhängig davon kann ein öffentlicher Rechtsträger an der Eingehung eines unter Umständen nichtigen Vertrages schon per se kein Interesse haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014, Az. VI-2 Kart 2/13 (V), Juris Rn. 170).

    Schließlich ist die Entscheidungsvorlage vom 17.10.2016 in einer Form abgefasst, die einseitig die Vorteile des Angebots der F hervorhebt und die positiven Aspekte der übrigen Angebote unerwähnt lässt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014, Az. VI-2 Kart 2/13 (V), Juris Rn. 193 ff.).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Köln, 01.12.2016 - 90 O 57/16
    Eine - auch nur analoge - Anwendung der für das förmliche Vergabeverfahren geltenden Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB auf das Konzessionsverfahren findet nicht statt (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin - zu § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus LG Köln, 01.12.2016 - 90 O 57/16
    Von dieser gegen § 19 Abs. 1, 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB verstoßenden Verfahrensweise (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013, Az. VII-Verg. 26/12, Juris Rn. 75) hat sich die Antragsgegnerin weder in der Ratssitzung vom 26.11.2015 noch im Nachgang hierzu hinreichend distanziert; vielmehr lässt ihr nachfolgendes Procedere eine fortgesetzte Festlegung auf F als künftige Wasserlieferanten erkennen.
  • LG Köln, 07.11.2012 - 90 O 59/12

    Überprüfung einer wettbewerbsrechtlichen Auswahlentscheidung im Hinblick auf die

    Auszug aus LG Köln, 01.12.2016 - 90 O 57/16
    Die in der Rechtsprechung ausgebildeten Grundsätze zur Präklusion bei verspäteter Geltendmachung erkannter Verfahrensmängel beruhen vielmehr auf der Überlegung, dass in der Verzögerung eine unzulässige Rechtsausübung wegen Verletzung vorvertraglicher Rügepflichten liegt (OLG Düsseldorf WuW/E DE-R 3804, 3809; LG Köln ZNER 2013, 64 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16

    Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 01.12.2016 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (90 O 57/16) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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