Rechtsprechung
   LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12314
LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2006,12314)
LG Köln, Entscheidung vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2006,12314)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2006,12314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sportwetten nur mit inländischer Glücksspiel-Lizenz erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwetten nur mit inländischer Glücksspiel-Lizenz erlaubt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2643/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    bis zur Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04 und hinsichtlich des Klageantrages zu 1.2.

    Insoweit berufen sich die Beklagten auf die Vorgreiflichkeit einer bevorstehenden Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04, bei der es um die Vereinbarkeit des Genehmigungserfordernisses für die Vermittlung von Sportwetten an private Sportwettenanbieter mit Art. 12 GG gehe.

    Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Kammer kein Anlaß, dem hilfsweise gestellten Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04 nachzukommen.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Soweit der BGH in der Entscheidung "Schöner Wetten" (NJW 2004, 2158 ff.) eine andere Auffassung vertreten habe, bedürfe dies der Überprüfung.

    Insoweit kommt es nicht auf die uneinheitliche Rechtsprechung deutscher erstinstanzlicher Straf- und/oder Verwaltungsgerichte zur Verfassungskonformität des § 284 StGB an, sondern auf die eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Konstellationen der vorliegenden Art in der Entscheidung "Schöner Wetten" (NJW 2004, 2158 ff).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Es entspricht praktisch einhelliger Auffassung und wurde auch von der Kammer stets so gesehen, daß auch Sportwetten unter den Begriff des Glücksspiels im Sinne dieser Vorschrift fallen, weil ihr Wesen darin besteht, daß die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Spieler, sondern hauptsächlich von dem ihrer Einwirkungsmöglichkeit entzogenen Zufall abhängt (vgl. nur BGH, NStZ 2003, 372 f. sowie BGH a.a.O. Sportwetten m. w. N.).

    Als Veranstalter im Sinne der §§ 284, 287 StGB ist jeder anzusehen, der verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glückspiels schafft und der Bevölkerung auf diese Weise den Abschluß von Spielverträgen ermöglicht (vgl. BGH, NStZ 2003, 372, 374; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 284, Rz 11, § 287, Rz 1b; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 284, Rz 11).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).

    Selbst wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen nicht mit Artikel 46 und 49 EG vereinbar sein sollten... wäre deshalb die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für inländische Teilnehmer nicht erlaubnisfrei zulässig (vgl. BGH GRUR 2002 636 Sportwetten; A.A. - in einem Eilverfahren - VGH Kassel, GewAarch 2004, 153).".

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05, Anlagen CBH 34 und 35) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05, Anlagen CBH 34 und 35) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • VGH Hessen, 29.08.2005 - 11 TG 1460/05
    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    So führt etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, es gebe keinen Anspruch eines privaten Sportwettenveranstalters darauf, seiner Tätigkeit ohne Genehmigung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in der Hauptsache nachzugehen (VGH Kassel, Urteil vom 29.08.2005, 11 TG 1460/05).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Soweit die Beklagten sich auf ein absolutes Schutzhindernis der Klagemarke nach § 8 Abs. 2 MarkenG berufen, hat dies vorliegend außer Betracht zu bleiben, weil im Verletzungsprozeß von der Schutzfähigkeit eingetragener Marken jedenfalls dann bindend auszugehen ist, wenn und solange das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen noch in einem insoweit vorrangigen Löschungsverfahren zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1041 f.).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 131/03

    Bookmaker's Permit

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.2.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 605/04 - teilweise abgeändert und unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im übrigen die Klage insoweit abgewiesen, als die Klägerin Auskunft über die mit der Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten begehrt (Klageanträge zu 2 und 3).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09

    Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten

    Auf Klage der Beklagten wurde den Klägern mit Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Februar 2006 - 31 O 605/04 - untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland Glücksspiele und/oder Sportwetten anzubieten und/oder zu bewerben sowie verschiedene Bezeichnungen mit dem Bestandteil "Supertoto" zu verwenden.

    Im vorliegenden Verfahren haben die Kläger begehrt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. September 2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Februar 2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären.

  • LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09

    Staatshaftungsanspruch für eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung wegen der

    Durch Urteil vom 02.02.2006 verurteilte die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln in dem Rechtsstreit 31 O 605/04 die Klägerin auf Antrag der Beklagten zu 2) es zu unterlassen, "ohne behördliche Erlaubnis Glücksspiele und /oder Sportwetten über das Internet anzubieten und/oder zu bewerben".

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Urteilsbegründung (Az. 31 O 605/04, Anlage K 1, weißer Ordner) Bezug genommen.

  • LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
    Auf die Klage der Beklagten ist den Klägern mit Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt worden, in der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Glücksspiele und/oder Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis anzubieten und/ oder zu bewerben.

    Die Kläger beantragen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - einstweilen, notfalls gegen Sicherheitsleistung, einzustellen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht