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LG Köln, 02.03.2004 - 11 S 279/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung eines Teils des Reispreises unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung; Kündigung eines Vertrages über einen Gastschulaufenthalt nach Reisebeginn; Berücksichtigung ersparter Aufwendungen
- reise-recht-wiki.de
Kostenrückerstattung nach Schüleraustauschreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 05.09.2003 - 133 C 126/03
- LG Köln, 02.03.2004 - 11 S 279/03
Wird zitiert von ...
- AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08
Voraussetzungen der Kündigung eines Gastschulaufenthaltes
Die Beklagte hat ihrer Verpflichtung, offen zu legen, für welche Leistungen welche Aufwendungen veranschlagt wurden und welche Aufwendungen davon in Anbetracht der verkürzten Reisedauer tatsächlich angefallen sind (vgl. AG Bensheim, Urteil vom 04.08.2004, Az. 6 C 541/04) Genüge getan, so dass mangels substantiierten Vortrags des Klägers kein Anlass besteht, der Beklagten eine weitergehende Offenlegung ihrer Kalkulation aufzugeben (vgl. LG Köln, Urteil vom 02.03.2004, Az.: 11 S 279/03).