Rechtsprechung
   LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46845
LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21 (https://dejure.org/2021,46845)
LG Köln, Entscheidung vom 02.03.2021 - 28 O 50/21 (https://dejure.org/2021,46845)
LG Köln, Entscheidung vom 02. März 2021 - 28 O 50/21 (https://dejure.org/2021,46845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,46845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    Zur von der Antragstellerin aufgeworfenen Problematik, dass sich insoweit eine Rechtsschutzlücke für etwaige Antragsteller (als Betroffene einer Beleidigung mit der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung) ergeben könnte, nimmt die Kammer auf folgende Anmerkung des OLG Köln im Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21, dort Seite 30, Bezug: "Grundlage einer solchen Auskunftspflicht kann nach dem Stand der Rechtsprechung insbesondere ein gesetzliches Schuldverhältnis aus § 1004 Abs. 1 BGB sein, wenn auch der Dritte mittlerweile -insbesondere wegen Verletzung der Prüfpflichten - als (mittelbarer) Störer haftet (wie im Ausgangsfall BGH v. 01.07.2014 - VI ZR 345/13, juris Rn. 6 f. - Ärztebewertung 1).

    Schließlich ist anzumerken, dass das OLG Köln im Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21, dort S. 30 f, in einer zumindest in Teilen vergleichbaren Konstellation eine vertragliche Verbindung zum Plattformbetreiber als Grundlage für einen aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB abgeleiteten Auskunftsanspruch ausdrücklich in Betracht gezogen hat (auch wenn diese Frage im vorgenannten Beschluss letztlich offen bleiben konnte).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligte trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 26 FamFG nach § 27 Abs. 1 FamFG selbst auch eine Obliegenheit zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhaltes trifft (vgl. im Einzelnen OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21, dort S. 29).

    Die herauszugebenden Bestandsdaten umfassen unter anderem Namen und E-Mail-Adresse der Nutzer (so wohl auch OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21).

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    Dabei stellt § 14 Abs. 3 TMG selbst keine Anspruchsgrundlage für einen Auskunftsanspruch dar, der notwendige Voraussetzung einer Gestattungsanordnung ist (vgl. BT-Drucks. 18/13013, 28. Juni 2017, S. 23 f.; BGH, Beschl. v. 24.9.2019, VI ZB 39/18, juris Rn. 58 = GRUR 2020, 101 Rn. 58 - Facebook Messenger).

    Diese Frage ist auch in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets von Amts wegen zu prüfen (zu § 14 Abs. 4 TMG auch BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 2897, Rn. 15).

    Vorliegend folgt die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus Art. 26 EuGWO (zur Anwendbarkeit bei § 14 Abs. 4 TMG im Einzelnen BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 2897, Rn. 15 ff).

    Dabei stellt § 14 Abs. 3 TMG selbst keine Anspruchsgrundlage für einen Auskunftsanspruch dar, der notwendige Voraussetzung einer Gestattungsanordnung ist (vgl. BT-Drucks. 18/13013, 28. Juni 2017, S. 23 f.; BGH, Beschl. v. 24.9.2019, VI ZB 39/18, juris Rn. 58 = GRUR 2020, 101 Rn. 58 - Facebook Messenger).

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    Die Kammer übersieht dabei nicht, dass nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht bei jedem Rechtsverhältnis besteht, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juli 2014 - VI ZR 345/13 -, BGHZ 201, 380, mit weiteren Nachweisen).

    erforderlichen Auskünfte zu erteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 01. Juli 2014 - VI ZR 345/13 -, BGHZ 201, 380, mit weiteren Nachweisen; zu den Voraussetzungen allgemein auch Palandt/Grüneberg, 80. Aufl. 2021, BGB, § 260 Rn. 4 ff).

    Zur von der Antragstellerin aufgeworfenen Problematik, dass sich insoweit eine Rechtsschutzlücke für etwaige Antragsteller (als Betroffene einer Beleidigung mit der damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung) ergeben könnte, nimmt die Kammer auf folgende Anmerkung des OLG Köln im Beschluss vom 11.03.2021, Az. 15 W 10/21, dort Seite 30, Bezug: "Grundlage einer solchen Auskunftspflicht kann nach dem Stand der Rechtsprechung insbesondere ein gesetzliches Schuldverhältnis aus § 1004 Abs. 1 BGB sein, wenn auch der Dritte mittlerweile -insbesondere wegen Verletzung der Prüfpflichten - als (mittelbarer) Störer haftet (wie im Ausgangsfall BGH v. 01.07.2014 - VI ZR 345/13, juris Rn. 6 f. - Ärztebewertung 1).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2019 - C-705/17

    Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95 -

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    Diese Frage ist auch in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets von Amts wegen zu prüfen (zu § 14 Abs. 4 TMG auch BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 2897, Rn. 15).

    Vorliegend folgt die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus Art. 26 EuGWO (zur Anwendbarkeit bei § 14 Abs. 4 TMG im Einzelnen BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 2897, Rn. 15 ff).

  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2019 - 3 O 174/18

    Zum Gestattungsverfahren nach § 14 Abs. 3 TMG

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    Der Gesetzgeber hat - wie der Verweis zeigt gerade keine Beschränkung auf die Daten gemäß §§ 253, 130 ZPO, also Name und Anschrift, beabsichtigt bzw. geregelt (vgl. LG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 2-03 O 174/18 -, juris).
  • OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19

    Deliktischer Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Patientenbewertungen

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    Soweit sich die Beteiligte auf die Entscheidung OLG München GRUR 2020, 770, beruft, betrifft dies einen in wesentlichen Punkten abweichenden Sachverhalt, nämlich eine Streitigkeit über die Wiederherstellung von Bewertungen nach Kündigung eines "Premium"-Zugangs.
  • OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 W 27/18

    Zum Antrag nach Art. 14 Abs. 3, 15 Abs. 5 S. 4 TMG, einem Diensteanbieter zu

    Auszug aus LG Köln, 02.03.2021 - 28 O 50/21
    In anderen Fällen droht indes in der Tat schnell ein Leerlaufen des § 14 Abs. 4 TMG, wenn sich der Gesetzgeber nicht doch noch durchringt, nach dem Vorbild der genannten gesetzlichen Sonderregelungen etwa in § 101 Abs. 2 UrhG auch einen allgemeinen Auskunftsanspruch gegen Telemediendienste als "Nicht-Störer" zu kodifizieren (zutreffend OLG Frankfurt a.M. v. 06.09.2018 - 16 W 27/18, BeckRS 2018, 23780 Rn. 68; Bohlen, NJW 2020, 1999, 2003).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht