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   LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14   

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https://dejure.org/2016,54106
LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14 (https://dejure.org/2016,54106)
LG Köln, Entscheidung vom 02.06.2016 - 22 O 435/14 (https://dejure.org/2016,54106)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 22 O 435/14 (https://dejure.org/2016,54106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen; Internationaler Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bei grenzüberschreitender Inkassotätigkeit; Abgrenzung einer nach dem RDG unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Inkassodienstleistung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 29.08.2014 - 6 U 13/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen aus gekündigten Lebens-

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14
    Dass das Unternehmen des Klägers in der Schweiz ansässig ist, steht der Anwendbarkeit des RDG nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.08.2014 - 6 U 13/14 RZ 19, zitiert nach juris).

    Dabei ist nicht auf den Wortlaut der getroffenen Vereinbarung und die Art des geschlossenen Vertrages, sondern auf die gesamten, diesen zugrunde liegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang, also auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2012 - IX ZR 324/11 - OLG Köln, Urteil vom 29.08.2014 - 6 U 13/14 -).

    Soll der Kaufpreis nur aufschiebend bedingt nach Durchsetzung der verkauften Forderung gezahlt werden, spricht dies gegen einen vollständigen Übergang des Bonitätsrisikos auf den Käufer (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.08.2014 - 6 U 13/14 -).

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14
    Auch der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung, in der Auftraggeber und Schuldnerin im Inland ansässig waren, entscheidend auf den Schutz des Adressaten der Inkassotätigkeit abgestellt (BGH, Urteil vom 11.12.2013 - IV ZR 46/13, dort RZ 14 -, zitiert nach juris).

    Es ist insbesondere eine wirtschaftliche Betrachtung vorzunehmen, die eine Umgehung des Gesetzes durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Einziehung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze vermeidet (BGH, Urteil vom 11.12.2013 - IV ZR 46/13 -).

  • OLG Frankfurt, 18.09.2013 - 7 U 118/12

    Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung nach

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14
    Typisch für einen Forderungskauf, bei dem das Bonitätsrisiko sofort in voller Höhe auf den Käufer übergeht, ist aber die beim echten Forderungskauf typische Vorfinanzierung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2013 - 7 U 118/12, dort RZ 32, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14
    Schon in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.10.2006 (I ZR 7/04) wird ausgeführt, dass der Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes, inländische Rechtssuchende vor ungeeigneten Rechtsberatern zu bewahren, unmittelbar betroffen ist, wenn das zu regelnde Rechtsverhältnis im Inland ansässige Parteien betrifft.
  • OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01

    Rechtsberatung; Rechtsberatungsgesetz; Anwendbarkeit; Ausland; Inkasso;

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14
    Davon ist zunächst das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.05.2001 - 12 U 16/01 - unter Hinweis darauf ausgegangen, dass der inländische Schuldner davor geschützt werden müsse, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen.
  • OLG Köln, 21.12.2016 - 7 U 121/16

    Inkasso aus der Schweiz

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 2.6.2016 - 22 O 435/14 - wird zurückgewiesen.
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