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   LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06   

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LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06 (https://dejure.org/2006,12220)
LG Köln, Entscheidung vom 02.08.2006 - 28 O 3/06 (https://dejure.org/2006,12220)
LG Köln, Entscheidung vom 02. August 2006 - 28 O 3/06 (https://dejure.org/2006,12220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Gebührenerhebung für Programmweiterleitung auf Hotelzimmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    In der maßgeblichen, von beiden Parteien zu Recht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1993 (GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen) hat dieser - zwar im konkreten Fall für Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten - klargestellt, dass es sich um eine Sendung im Sinne von §§ 20, 20b UrhG handelt.

    Es liege insoweit eine Werknutzung durch öffentliche Wiedergabe vor, durch die das Werk mit Hilfe einer "ähnlichen technischen Einrichtung" im Sinne des § 20 UrhG einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde (BGH GRUR 1994, 45, 46).

  • LG Berlin, 11.03.2003 - 16 S 14/02
    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Ausdrücklich ist das Landgericht Berlin in der Entscheidung ZUM-RD 2003, 313, der Auffassung, dass es sich bei einer in einem Hotel installierten Kabelanlage zur Weiterleitung an (ganze drei [!]) Hotelzimmer um eine Anlage der Netzebene 4 ("NE4-Anlage") handelt.

    Dies wird gestützt durch die von beiden Parteien zitierte Rechtsprechung, wie dargelegt insbesondere auch durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin, ZUM-RD 2003, 313.

  • OLG Hamburg, 26.04.2001 - 3 U 268/00

    Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit; Duldung; Kabelanschluss; Kabelnetz;

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Zwar behandeln die Entscheidungen OLG Hamburg (NJW-RR 2002, 550; MMR 2001, 526) und OLG München (MMR 2002, 49) vorrangig die Versorgung von Wohnungen auf der Netzebene 4, grenzen aber andere Gebäude oder Räume nicht aus.
  • OLG München, 19.06.2001 - 5 U 4543/00

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Zwar behandeln die Entscheidungen OLG Hamburg (NJW-RR 2002, 550; MMR 2001, 526) und OLG München (MMR 2002, 49) vorrangig die Versorgung von Wohnungen auf der Netzebene 4, grenzen aber andere Gebäude oder Räume nicht aus.
  • OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94

    Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist auch im Falle negativer Feststellungsklagen eröffnet (vgl. OLG Köln GRUR 1978, 658; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1509; jeweils für den vergleichbaren Fall des Wettbewerbsrechts; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25 Aufl., § 32 Rdnr. 14).
  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Vielmehr ist der Umfang allein durch die Auslegung festzustellen (so ausdrücklich BGH NJW-RR 1999, 137).
  • OLG Köln, 07.04.1978 - 6 U 179/77

    Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist der für die Leistungsklage mit

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist auch im Falle negativer Feststellungsklagen eröffnet (vgl. OLG Köln GRUR 1978, 658; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1509; jeweils für den vergleichbaren Fall des Wettbewerbsrechts; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25 Aufl., § 32 Rdnr. 14).
  • OLG Stuttgart, 30.11.1990 - 2 U 152/90

    Herausfiltern des Signals eines privaten TV-Programmanbieters für angeschaltete

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Auch das OLG Stuttgart (NJW-RR 1991, 941) grenzt aus der Netzebene 4 die Hotels nicht aus, wenn es ausführt, dass die hausinterne Weiterleitung an verschiedene Wohnungen oder verschiedene Zimmer von der Netzebene 4 umfasst sei.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96

    - Eismann 3 -, Abgrenzung FN / AN, Begriff FV, Definition, wirtschaftliche

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Düsseldorf NJW 1998, 2978.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
    So hat der BGH zwar in der Entscheidung BB 2004, 2432, eine Gerichtsstandsvereinbarung für maßgeblich angesehen, obwohl der die streitgegenständlichen Gesellschaften bereits aufgekündigt waren.
  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14

    Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in

    bb) Das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten durch den Betreiber eines Hotels, mit denen die Gäste des Hotels - wie im vorliegenden Fall - terrestrisch ausgestrahlte Fernsehprogramme mit einer Zimmerantenne empfangen können, verletzt nicht das Senderecht (vgl. LG Potsdam, ZUM 2007, 334, 335; LG Köln, ZUM 2007, 219, 223; LG Düsseldorf, MMR, 848, 849; v. Ungern-Sternberg in Schricker/Loewenheim aaO § 20 UrhG Rn. 16; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 22 Rn. 9; Ullrich, ZUM 2008, 112, 115).
  • LG Bochum, 25.01.2007 - 8 O 355/06
    Diese Klage sei, so meint die Klägerin, trotz des beim LG Köln geführten Verfahrens S GmbH ./. W ( 28 O 3/06 ) zulässig, da sie sich mit dem DEHOGA nicht darauf verständigt habe, dieses Verfahren als Musterverfahren i.S.d. Vereinbarung vom 16.07.2005 zu führen.

    Insbesondere ist weder ersichtlich noch wird dies von der Beklagten substantiiert vorgetragen, dass die Klägerin und der DEHOGA sich darauf verständigt hätten, das bei dem LG Köln geführte Verfahren S GmbH ./. W ( 28 O 3/06 ) als Musterverfahren zu führen.

    Die Kammer folgt insoweit den Ausführungen des LG Köln (28 O 3/06) in dessen Urteil vom 02.08.2006 in dem von beiden Seiten angesprochenen Verfahren S GmbH ./. W. Das LG Köln hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.1993 (GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen) ausgeführt, dass die Werkübermittlung durch Rundfunkvermittlungsanlagen deshalb unter das Senderecht falle, weil der Betreiber der Anlage sich nicht darauf beschränke, die Sendungen durch Antenne oder Kabel zu empfangen und dann weiterzuleiten, sondern auch die Empfangsgeräte zur Verfügung stellt, mit denen der Benutzer lediglich die vom Rundfunk übertragenen Werkdarbietungen - nach eigener Entscheidung - für sich wahrnehmbar machen könne.

    Ein derartiger Grenzwert ist weder gesetzlich vorgegeben noch sonst gewohnheitsrechtlich bindend geworden (so auch LG Köln vom 02.08.2006, 28 O 3/06).

  • OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07

    Kabelweitersendung in Hotels

    Die Parteien haben dann darüber gestritten, ob das Verfahren S GmbH ./. N vor dem Landgericht Köln (28 O 3/06) ein solches Musterverfahren gewesen ist.
  • OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06

    Fernsehempfang in Hotelzimmern per Kabelnetz

    I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 2.8.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 3/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch wie folgt neu gefasst wird:.
  • LG Flensburg, 26.01.2018 - 8 S 4/17

    Urheberrechtsverletzung: Weiterleitung eines Sendesignals über terrestrische

    Bereits zuvor wurde auch durch deutsche Instanzgerichte eine Weitersendung in einem Hotel bejaht, wenn die Programme über die hoteleigene Kabelanlage in die einzelnen Zimmer weitergeleitet wurden (LG Köln, Urteil vom 02.08.2006 - 28 O 3/06 -, ZUM 2007, 219 betreffend ein Hotel mit 72 Zimmern; LG Potsdam, Urteil vom 15.01.2007 - 2 O 437/06 -, BeckRS 2007, 07138 betreffend ein Hotel mit mindestens 137 Zimmern; beide jeweils mit der Begründung, dass Ziel der Unterscheidung im § 15 Abs. 3 UrhG sei, kleine Gemeinschaftsantennenanlagen in nachbarschaftlichen Verhältnissen von der urheberrechtlichen Vergütungspflicht auszunehmen).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.07.2009 - 215 C 17/09
    Zur Begründung ihrer Ansicht haben die Beklagten lediglich wiederholt auf die Entscheidungen des LG Köln vom 02. August 2006 - 28 O 3/06 - und OLG Köln vom 13. April 2007 - 6 U 171/06 - verwiesen.
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