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LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 377/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch bei Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Pflicht zur nachträglichen Veränderung oder Löschung von Anzeigeninhalten im Internet; Verpflichtung zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen durch einen Kontrahierungszwang; Inanspruchnahme als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.08.2006 - 28 O 377/06
- LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 377/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Auszug aus LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 377/06
Die für einen Unterlassungsanspruch stets notwendige Wiederholungsgefahr ist gegeben, da die oben genannten Äußerungen rechtswidrig waren und dies die tatsächlich Vermutung begründet, dass die Aussagen wiederholt werden könnten (vgl. BGH, NJW 1986, 2503 ff. m.w.N.). - OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
Haftung eines Forenbetreibers - Heise
Auszug aus LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 377/06
Daraus ergibt sich, dass die Verfügungsbeklagte als Störerin in Anspruch genommen werden kann (vgl. OLG Hamburg in ZUM 2006, 754 ff). - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 377/06
Hierfür kommt es in Abgrenzung zur Meinungsäußerung darauf an, ob die Äußerung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGHZ 139, 95, 102 m.w.N.).