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   LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21   

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https://dejure.org/2021,52369
LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21 (https://dejure.org/2021,52369)
LG Köln, Entscheidung vom 03.05.2021 - 323 KLs 3/21 (https://dejure.org/2021,52369)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 323 KLs 3/21 (https://dejure.org/2021,52369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Köln, 23.10.2020 - 580 Ds 24/20
    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen, davon in zwei Fällen in nicht geringer Menge, jeweils in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, davon einmal in nicht geringer Menge, unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.10.2020 (Az. 580 Ds 24/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von.

    e) Zuletzt wurde der Angeklagte, rechtskräftig seit dem 23.10.2020, durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.10.2020 (Az. 580 Ds 24/20) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 EURO verurteilt.

    5. a) Die Einzelstrafen zu den Fällen 2, 3 und 4 der Anklage sind gesamtstrafenfähig mit der unter I. 3. e) festgestellten Verurteilung durch das Amtsgericht Köln vom 23.10.2020 (Az. 580 Ds 24/20) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 EURO.

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Das kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (s. etwa BGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 262/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Dieser Zusammenhang liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe, wobei ein aus den Taten bzw. Taterträgen bedienter Eigenkonsum für die Annahme eines solchen Zusammenhangs genügt, auch wenn der Täter in erster Linie des wirtschaftlichen Vorteils wegen Handel mit Rauschgift betreibt (BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - 3 StR 262/18, juris m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Unter Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte liegt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Gewerbsmäßigkeit des Handeltreibens (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 474/19 -, juris, Rn. 9) kein minder schwerer Fall vor.
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Dabei muss das Vorliegen eines Hanges jedoch zur Anordnung der Unterbringung positiv festgestellt werden (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03 -, juris m.w.N.).
  • OLG München, 06.07.2010 - 5St RR (I) 35/10

    Betäubungsmittelhandel: Feststellung der nicht geringen Menge von

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Die Kammer legt zunächst die nachvollziehbaren sachverständigen Ausführungen zur mit Heroin vergleichbaren Wirkungsweise von MAM zugrunde und folgt des Weiteren auch der Auffassung des Oberlandesgerichts München in der Entscheidung vom 06.07.2010 (Az. 5St RR (I) 35/10, = NStZ-RR 2011, 106, zitiert nach juris), nach der das MAM dem Heroin unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Gewichts hinzugerechnet werden kann.
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2021 - 323 KLs 3/21
    Insofern besteht auch die Vorstellung des Gesetzgebers, dass die begrenzten Ressourcen des Maßregelvollzugs nicht durch erkennbar wenig erfolgsversprechende Behandlungsversuche - wie beim Angeklagten - blockiert werden sollen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18 -, Rn. 18, juris).
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