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   LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17   

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https://dejure.org/2018,70122
LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17 (https://dejure.org/2018,70122)
LG Köln, Entscheidung vom 03.07.2018 - 5 O 456/17 (https://dejure.org/2018,70122)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 5 O 456/17 (https://dejure.org/2018,70122)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Für die Darlegung des "nachweislich entstandenen Schadens" bzw. der "angemessenen Entschädigung" bedarf es nach der zutreffenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln "einer konkreten bauablaufbezogenen Darstellung" (OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2015 - I-17 U 35/14 -, Rn. 63, juris).

    Nur einer solchermaßen nachvollziehbaren Darlegung kann der Auftragnehmer dann wiederum konkret widersprechen und entgegen treten (OLG Köln, Beschluss vom 08. April 2015 - I-17 U 35/14 -, Rn. 63, juris).

  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Einem Auftragnehmer steht nur dann ein Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Zusatzkosten wegen einer Bauzeitverlängerung zu, wenn der Auftraggeber durch eine rechtswidrige Behinderung eine Bauzeitverlängerung verursacht hat, auf der die geltend gemachten Zusatzkosten beruhen (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - I-24 U 199/12 -, Rn. 22, juris).

    Insgesamt ist danach eine konkret bauablaufbezogene Darstellung mit Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - I-24 U 199/12 -, Rn. 24, juris).

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00 -, juris) sind Tatsachen, aus denen die Verpflichtung zum Schadensersatz hergeleitet wird, als konkreter Haftungsgrund nach den Grundsätzen des § 286 ZPO nachzuweisen.

    Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (BGH, Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00-, Rn. 23, juris).

  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 24 U 29/09

    Ansprüche auf Mehrvergütung wegen Verlängerung der Bauzeit

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110).

  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00

    Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Die Darstellung muss insbesondere auch die Beurteilung ermöglichen, ob die angesetzten Bauzeiten mit den von der Preiskalkulation vorgesehenen Mitteln eingehalten werden konnten (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1304 ff., juris Rn33) und ob die Baustelle auch tatsächlich mit ausreichend Arbeitskräften besetzt war.
  • KG, 19.04.2011 - 21 U 55/07

    Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung zwingend

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).
  • OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass im Rahmen der Berechnung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung vom Auftragnehmer selbst verursachte Verzögerungen ebenso zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn76) wie die Erteilung von Nachträgen (KG, BauR 2012, 951 ff., juris Rn102, Rn110 f.; OLG Dresden, IBR 2012, 380, juris Rn42).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 30/11

    Geltendmachung von Restvergütungsansprüchen für durchgeführte Bauarbeiten im

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
    Nur wenn feststeht, dass der Auftragnehmer einen bestimmten Bauablauf unter Einsatz von Personal, Maschinen und Material zutreffend kalkuliert hat und der so geplante Bauablauf nicht vom Auftragnehmer selbst durch fehlerhafte eigene Planung, mangelhafte Koordination des eigenen Arbeitseinsatzes oder durch unzureichendes Personal und Maschinen und Werkzeug möglicherweise "gestört" worden ist, kommt überhaupt nur ein Mehrvergütungsanspruch in Betracht (LG Köln, Urteil vom 09. April 2013 - 5 O 30/11 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Köln, 03.02.2021 - 11 U 136/18

    Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines Baustillstands; Zeitlicher Mehraufwand

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.07.2018 - 5 O 456/17 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an sie 121.297,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hinsichtlich eines Betrages von 118.816,57 EUR seit 10.08.2017 und hinsichtlich eines Betrages von 2.480,44 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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