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   LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18   

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LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18 (https://dejure.org/2019,63369)
LG Köln, Entscheidung vom 03.07.2019 - 28 O 191/18 (https://dejure.org/2019,63369)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 28 O 191/18 (https://dejure.org/2019,63369)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Frankfurt, 24.09.1970 - 6 U 41/70

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos; Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Auch kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Beklagte generell berechtigt ist, "Fahndungsaufrufe" abzudrucken und welche Rolle insofern die - für Behörden - teils hohen Anforderungen der §§ 131 ff. StPO sowie die Regelung des § 24 KUG haben (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47: Einzelfallabwägung; generell ablehnend zu Fahndungsaufrufen der Medien LG Köln AfP 2004, 459, 460 [LG Köln 21.04.2004 - 28 O 141/04] eigene "Fahndungsmaßnahmen" der Medien scheiden aus, wobei im Einzelfall Ausnahmen greifen können sollen, wenn die Behörden die Medien ausdrücklich um Ausstrahlung der betroffenen Bilder gebeten haben; ferner Gulden/Dausend, MMR 2017, 723; zu einer Namensnennung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461 [OLG Celle 22.07.2003 - 16 U 25/03]).

    Die Veröffentlichung von Namen und Bildnis sei nur zulässig, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung und nicht um eine Bagatellsache handele (OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47, 48).

    Grundsätzlich müssten die Medien abwarten, ob die "konventionellen" Mittel der Verbrechensaufklärung zum Ziele führen oder nicht (OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47, 49 BGH 26.10.1970 - II ZR 125/69).

    Auch war vorliegend nicht damit zu rechnen, dass es sich um eine Serientat der Klägerin handelt (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47, 48), die - den Vortrag der Beklagten zu ihren Gunsten als wahr unterstellt - lediglich eine sich auftuende Gelegenheit zur Begehung einfacher Straftaten ausgenutzt hätte.

    Des Weiteren hat die Beklagte gerade nicht abgewartet, ob konventionelle Methoden der Täterermittlung Erfolg zeigen oder nicht (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47, 49), sondern hat bereits wenige Tage nach den Vorfällen ihren Fahndungsaufruf veröffentlicht.

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Daraus folgt, dass in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu stellen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2004 - VI ZR 255/03; BGH, Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, NJW 1996, 985).

  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Diese Ausnahme gilt aber nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt werden (BGH GRUR 2013, 1065 BGH 28.05.2013 - VI ZR 125/12 Rn. 10 - Eisprinzessin Alexandra).

    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH GRUR 2013, 1065 BGH 28.05.2013 - VI ZR 125/12 Rn. 12 - Eisprinzessin Alexandra; BGH GRUR 2008, 1024 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BGH, NJW 2015, 2500; NJW 2014, 2029).

    Denn die einmal bewirkte Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Veröffentlichung der Bildnisse kann nicht rückgängig gemacht werden, auch nicht durch gegen die Beklagte erwirkte Unterlassungstitel, welche die Rechtsverletzung nicht vollständig beseitigen kann (vgl. BGH, NJW 2015, 2500).

  • LG Köln, 21.04.2004 - 28 O 141/04

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Betroffenen auf Unterlassung

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Auch kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die Beklagte generell berechtigt ist, "Fahndungsaufrufe" abzudrucken und welche Rolle insofern die - für Behörden - teils hohen Anforderungen der §§ 131 ff. StPO sowie die Regelung des § 24 KUG haben (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47: Einzelfallabwägung; generell ablehnend zu Fahndungsaufrufen der Medien LG Köln AfP 2004, 459, 460 [LG Köln 21.04.2004 - 28 O 141/04] eigene "Fahndungsmaßnahmen" der Medien scheiden aus, wobei im Einzelfall Ausnahmen greifen können sollen, wenn die Behörden die Medien ausdrücklich um Ausstrahlung der betroffenen Bilder gebeten haben; ferner Gulden/Dausend, MMR 2017, 723; zu einer Namensnennung mit der Bitte um Hinweise aus der Bevölkerung auf einer Pressekonferenz der Ermittlungsbehörden vgl. OLG Celle NJW 2004, 1461 [OLG Celle 22.07.2003 - 16 U 25/03]).

    Die Beklagte ist damit zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Abwarten oder Überprüfen behördlicher Maßnahmen mit einem "eigenen Fahndungsaufruf" (vgl. LG Köln AfP 2004, 459 LG Köln 21.04.2004 - 28 O 141/04) an die Öffentlichkeit gegangen.

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BGH, NJW 2015, 2500; NJW 2014, 2029).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH NJW 2016, 789 [BGH 15.09.2015 - VI ZR 175/14] Rn. 20; BGH NJW 2016, 56 [BGH 28.07.2015 - VI ZR 340/14] Rn. 29; BGH NJW 2014, 2029 [BGH 17.12.2013 - II ZB 6/13] Rn. 22; jew. m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2018 - 3 O 270/17

    Kerngleicher Verstoß gegen Untersagung der Veröffentlichung eines Bildnisses

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Ferner setzte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 16.05.2018 - 2-03 O 270/17) ein Ordnungsgeld i.H.v. 50.000,- EUR gegen die Beklagte fest.

    Das Landgericht Frankfurt am Main führte in seinem Urteil vom 14.12.2017 - 2-03 O 270/17, Rn. 25 - 46, zitiert nach juris - wie folgt aus:.

  • BGH, 26.10.1970 - II ZR 125/69

    Kursweisung des Bergfahrers in der Rheinschiffahrt

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Grundsätzlich müssten die Medien abwarten, ob die "konventionellen" Mittel der Verbrechensaufklärung zum Ziele führen oder nicht (OLG Frankfurt a.M. NJW 1971, 47, 49 BGH 26.10.1970 - II ZR 125/69).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGH, NJW 1996, 1131).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Köln, 03.07.2019 - 28 O 191/18
    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH GRUR 2013, 1065 BGH 28.05.2013 - VI ZR 125/12 Rn. 12 - Eisprinzessin Alexandra; BGH GRUR 2008, 1024 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).
  • OLG Hamburg, 04.11.2008 - 7 U 71/08
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03

    Anspruch auf Ersatz eines Verdienstausfalles; Schadenersatzanspruch aus

  • OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 16 U 198/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines verurteilten Straftäters

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 292/17
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2018 - 3 O 68/18
  • OLG Frankfurt, 29.01.2019 - 16 W 4/19

    Verletzung des Unterlassungsgebots durch Veröffentlichung des Gesamtbildes statt

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BGH, 17.12.2013 - II ZB 6/13

    Handelsregisterverfahren: Zurückweisung einer von einem schweizer Notar

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.7.2019 (28 O 191/18) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 3.7.2019 (28 O 191/18) die Klage abzuweisen.

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