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   LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19   

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https://dejure.org/2020,54603
LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19 (https://dejure.org/2020,54603)
LG Köln, Entscheidung vom 03.12.2020 - 113 KLs 23/19 (https://dejure.org/2020,54603)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 113 KLs 23/19 (https://dejure.org/2020,54603)
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  • LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11

    Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Insofern kann auch ein Knallkörper eine Explosion im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB herbeiführen (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 23.03.2012, 10 KLs 37/11, Rn. 181 - juris).

    Der Knallkörper war insbesondere nach den Angaben des Sachverständigen Dr. I aufgrund dessen objektiver Beschaffenheit und der konkreten Verwendung im Einzelfall - der Herbeiführung der Explosion des Knallkörpers in unmittelbarer Nähe zu einer großen Anzahl von Menschen - geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. Zöller, in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Auflage 2020, § 224, Rn. 8; LG Osnabrück, Urteil vom 23.03.2012, 10 KLs 37/11, Rn. 186 - juris).

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Hiernach müssen zur Abgrenzung von dem Merkmal "mehrere Personen" grundsätzlich mehr als nur drei Menschen verletzt sein, jedenfalls sollen 14 Personen eine große Anzahl von Menschen darstellen (BGH, Urteil vom 11.08.1998, 1 StR 326/98, Rn. 20 f. - juris).

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich eine tatbestandsspezifische Auslegung des Merkmales vorzunehmen sein soll (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.1998, 1 StR 326/98, Rn. 19 - juris), greifen im Rahmen der Tatbestände des § 306b Abs. 1 StGB und des § 308 Abs. 2 StGB dieselben Überlegungen, sodass keine durchgreifenden Bedenken gegen die Übertragung der entwickelten Rechtsprechung zum Tatbestand des § 306b Abs. 1 StGB bestehen.

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 308 Abs. 1 StGB unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame, plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 08.12.2015, 3 StR 438/15, Rn. 6 - juris).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Eine bloße Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung ist daher nicht ausreichend eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2005, 1 StR 420/05, Rn. 5 - juris).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Ein minderschwerer Fall liegt nur dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei der gebotenen Gesamtwürdigung vom gesetzlichen Leitbild in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil vom 19.03.1975, 2 StR 53/75, Rn. 6 - juris).
  • AG Dortmund, 04.02.2020 - 767 Ls 5/20

    Beleidigung, Äußerung: Verpisst euch

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Es handelt sich hierbei um noch tragbares Umgangsdeutsch, das als bloße Unhöflichkeit und Distanzlosigkeit nicht als hinreichender Ausdruck einer Missachtung der Zeugen zu verstehen ist, durch die deren persönlicher Geltungsanspruch verletzt wurde (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 04.02.2020, BeckRS 2020, 1886).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Dabei ist insbesondere die Schwere der verletzungsbedingten Beeinträchtigungen sowie ihre Auswirkungen und die Art und Weise, wie sie zugefügt worden sind, in die Würdigung einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 16.09.2016, VGS 1/16, Rn. 49 - juris).
  • BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19
    Dabei sind auch die Persönlichkeit des Täters, sein Gesamtverhalten, seine Tatmotive und die seine Tat begleitenden Umstände zu würdigen (BGH, Beschluss vom 19.07.2002, 2 StR 255/02, Rn. 3 f. - juris).
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