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   LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20   

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https://dejure.org/2020,46784
LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20 (https://dejure.org/2020,46784)
LG Köln, Entscheidung vom 03.12.2020 - 22 O 23/20 (https://dejure.org/2020,46784)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 22 O 23/20 (https://dejure.org/2020,46784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20
    Grundsätzlich ist eine Erklärung zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271).

    Grundsätzlich muss, wer mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muss, durch geeignete Vorkehrungen sicherstellen, dass ihn die Erklärungen auch erreichen (BGHZ 67, 271; NJW 1998, 976).

  • BGH, 01.08.2017 - XI ZR 469/16

    Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse: Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20
    Begehrt ein Kläger lediglich isoliert die Feststellung der Wirksamkeit einer Kündigung, wird ein derartiger Klageantrag in der Regel dahin auszulegen sein, dass die Beendigung des Vertragsverhältnisses festgestellt werden soll (BGH, Urt. v. 01.08.2017 - XI ZR 469/16 -, juris für den umgekehrten Fall der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20
    Grundsätzlich muss, wer mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muss, durch geeignete Vorkehrungen sicherstellen, dass ihn die Erklärungen auch erreichen (BGHZ 67, 271; NJW 1998, 976).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69

    Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall -

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20
    Diese Zugangsverhinderung führt nicht zum Zugang der Willenserklärung, sondern dazu, dass der Empfänger eine später wirksam werdende Erklärung gleichen Inhalts so gegen sich gelten lassen muss, als wenn sie ihm rechtzeitig zugegangen wäre (BGH LM BGB § 130 Nr. 1; BGH, VersR 1971, 262).
  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20
    Die Klausel begegnet keinen Wirksamkeitsbedenken (BGH, Urt. v. 14.05.2019 - XI ZR 345/18, Rn. 45, juris).
  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20
    Es genügt aber nicht, dass im Bereich des Empfängers objektiv ein Zugangshindernis besteht, es müssen zusätzliche Umstände hinzutreten, etwa eine bewusste Verhinderung oder Verzögerung des Zugangs (BGH NJW 1996, 1967) oder die Angabe einer Anschrift, unter der der Empfänger nicht erreicht werden kann.
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2022 - 25 O 228/21

    Klauseln über Verwahrentgelte (sog. "Strafzinsen") unwirksam

    Nicht umsonst gehen einige Banken den Weg, Spareinlagen zu kündigen, um - transparent - eine echte Verwahrung anzubieten (vgl. dazu LG Köln, Urteil vom 3. Dezember 2020 - 22 O 23/20 -, juris).
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