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   LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17   

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https://dejure.org/2017,56457
LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17 (https://dejure.org/2017,56457)
LG Köln, Entscheidung vom 04.05.2017 - 1 T 99/17 (https://dejure.org/2017,56457)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 1 T 99/17 (https://dejure.org/2017,56457)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13

    Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente

    Auszug aus LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, B. v. 20.03.2003, IX ZB 388/02; nach JURIS Rz. 26; B. v. 26.06.2014, IX ZB 87/13, nach JURIS Rz. 7) gehören Einkünfte, die ein selbstständig tätiger Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang und ohne Abzug für beruflich bedingte Ausgaben zur Insolvenzmasse.

    In diese Richtung deuten auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13 - (NJW-RR 2014, 1198, Rz. 15) sowie vom 11.04.2013 - IX ZB 170/11 - (NZI 2013, 684, Rz. 20), wonach sämtliche Einnahmen des Schuldners aufgrund einer nicht freigegebenen selbständigen Tätigkeit in die Masse fallen.

  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

    Auszug aus LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17
    In diese Richtung deuten auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13 - (NJW-RR 2014, 1198, Rz. 15) sowie vom 11.04.2013 - IX ZB 170/11 - (NZI 2013, 684, Rz. 20), wonach sämtliche Einnahmen des Schuldners aufgrund einer nicht freigegebenen selbständigen Tätigkeit in die Masse fallen.
  • LG Göttingen, 08.08.2011 - 10 T 53/11
    Auszug aus LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17
    Nur wenn keine Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter erfolgt ist, hat dieser in Anwendung von § 850 i ZPO dem Schuldner die erforderlichen Mittel zur Fortführung des Betriebes und zur Deckung seines Lebensunterhalts zur Verfügung zu stellen (so auch Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung - Keller, 8. Aufl., § 36 Rn. 79; ebenso LG Göttingen NZI 2011, 775, Rz. 14).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 170/11

    Restschuldbefreiung: Erhebung des angebotenen Zeugenbeweises zum Vortrag des

    Auszug aus LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17
    In diese Richtung deuten auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2014 - IX ZB 87/13 - (NJW-RR 2014, 1198, Rz. 15) sowie vom 11.04.2013 - IX ZB 170/11 - (NZI 2013, 684, Rz. 20), wonach sämtliche Einnahmen des Schuldners aufgrund einer nicht freigegebenen selbständigen Tätigkeit in die Masse fallen.
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus LG Köln, 04.05.2017 - 1 T 99/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, B. v. 20.03.2003, IX ZB 388/02; nach JURIS Rz. 26; B. v. 26.06.2014, IX ZB 87/13, nach JURIS Rz. 7) gehören Einkünfte, die ein selbstständig tätiger Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, in vollem Umfang und ohne Abzug für beruflich bedingte Ausgaben zur Insolvenzmasse.
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