Rechtsprechung
LG Köln, 04.07.2001 - 26 O 87/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG § 1 Abs. 2, §§ 8, 9, 13 Abs. 2, § 15
Intransparente Klausel über Zeichnungsgebühr bei Nichtzuteilung von Aktien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG § 8 § 9; BGB § 307 Abs. 3, Abs. 1 u. 2 n.F.
Kein Ausschluss einer Inhaltskontrolle auf Intransparenz durch § 8 AGBGB
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Transparenzgebot; Nichtzuteilungsgebühr; § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BGB
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.07.2001 - 26 O 87/00
- OLG Köln, 26.06.2002 - 13 U 165/01
Papierfundstellen
- WM 2001, 1946
- BB 2001, 2291
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02
BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig
Allgemeine Geschäftsbedingungen über eine Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen verstoßen daher nicht deshalb gegen das Transparenzgebot, weil sie - wie hier - dem Kunden nicht erläutern, ob die von ihm verlangte Zahlung als Entgelt für eine Tätigkeit oder für die Verschaffung einer Zuteilungschance oder als Aufwendungsersatz einzuordnen ist (a.A. LG Köln WM 2001, 1946, 1947 f.). - OLG Köln, 26.06.2002 - 13 U 165/01
Preisklausel für Nichtzuteilung bei Neuemissionen
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.07.2001 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 87/00 - wird zurückgewiesen.