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   LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51   

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LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51 (https://dejure.org/1953,7988)
LG Köln, Entscheidung vom 04.12.1953 - 24 Ks 1/51 (https://dejure.org/1953,7988)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 1953 - 24 Ks 1/51 (https://dejure.org/1953,7988)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Kontrolle der Arbeitsfähigkeit der Geisteskranken, Ausfüllen der Meldebögen und Vorbereitung von Transporten in die Tötungsanstalt Bernburg; Tötung erwachsener Patienten mittels überdosierter Schlafmittel sowie von etwa 100 ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden

    Auszug aus LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51
    Es ist in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen (so OGHSt. 1, 321 und 2, 117; BGH NJW 1953, 513), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen werden kann, dargelegt, dass diese staatlich gelenkte Tötung geisteskranker Anstaltsinsassen, die weder mit einer Sterbehilfe noch mit den massvollen Vorschlägen Binding-Hoches zur Beseitigung lebensunwerter Geisteskranker in Beziehung gesetzt werden kann, auch nicht dadurch zu einer rechtmässigen geworden sein kann, dass sie auf Grund des mehrfach erwähnten Befehls Hitlers vom 1.September 1939 zur Durchführung gebracht worden ist.

    Auch hinsichtlich dieser Feststellungen genügt es zur weiteren Begründung auf die zahlreichen einschlägigen Entscheidungen anderer Gerichte zu verweisen (vgl. u.a. OLG Frankfurt SJZ 1947, 622; OGHBZ SJZ 1949, 347; KG DRZ 1947, 158; OGHSt. 2, 117; OLG Koblenz HESt. 2, 277).

  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der

    Auszug aus LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51
    Es ist in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen (so OGHSt. 1, 321 und 2, 117; BGH NJW 1953, 513), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen werden kann, dargelegt, dass diese staatlich gelenkte Tötung geisteskranker Anstaltsinsassen, die weder mit einer Sterbehilfe noch mit den massvollen Vorschlägen Binding-Hoches zur Beseitigung lebensunwerter Geisteskranker in Beziehung gesetzt werden kann, auch nicht dadurch zu einer rechtmässigen geworden sein kann, dass sie auf Grund des mehrfach erwähnten Befehls Hitlers vom 1.September 1939 zur Durchführung gebracht worden ist.

    "Es widerspricht der herrschenden Kulturanschauung über Wesen und Persönlichkeit des Menschen, den für die Erhaltung von Sachwerten angemessenen Grundsatz des kleineren Übels anzuwenden und den rechtlichen Unwert der Tat nach dem sozialen Gesamtergebnis abzuwägen, wenn Menschenleben auf dem Spiele stehen" (BGH NJW 1953, 513).

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 05.03.1949 - StS 131/48

    Tötung von Geisteskranken - Hitlererlaß - §§ 34, 35 StGB, übergesetzlicher

    Auszug aus LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51
    Auch hinsichtlich dieser Feststellungen genügt es zur weiteren Begründung auf die zahlreichen einschlägigen Entscheidungen anderer Gerichte zu verweisen (vgl. u.a. OLG Frankfurt SJZ 1947, 622; OGHBZ SJZ 1949, 347; KG DRZ 1947, 158; OGHSt. 2, 117; OLG Koblenz HESt. 2, 277).
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