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   LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14   

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LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14 (https://dejure.org/2015,76623)
LG Köln, Entscheidung vom 05.03.2015 - 31 O 154/14 (https://dejure.org/2015,76623)
LG Köln, Entscheidung vom 05. März 2015 - 31 O 154/14 (https://dejure.org/2015,76623)
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  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE ; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III , OLG Köln GRUR-RR 2014, 25 - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Der Grad der wettbewerblichen Eigenart bestimmt sich nach dem Gesamteindruck und kann durch die tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr gesteigert sein (BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE ; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem ; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen ; BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 4, Rn. 4.43).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE ; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III , OLG Köln GRUR-RR 2014, 25 - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ; OLG Köln GRUR-RR 2013 - Gute Laune Drops ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.24, jeweils m. w. N.).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE ; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem ; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ).

    Die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts kann aufgrund seiner hohen Bekanntheit gesteigert sein (vgl. GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE ; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III , OLG Köln GRUR-RR 2014, 25 - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).

    Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ; OLG Köln GRUR-RR 2013 - Gute Laune Drops ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.24, jeweils m. w. N.).

    Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE ; GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem ; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ).

    Die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts kann aufgrund seiner hohen Bekanntheit gesteigert sein (vgl. GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten ; GRUR 2013, 95 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III ).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen ; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil ).

    Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen ; BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH GRUR 2009, 1069 - Knoblauchwürste ).

    Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen ; BGH GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 4, Rn. 4.43).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Eine nahezu identische Nachahmung ist gegeben, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (BGH GRUR 2000, 521- Modulgerüst I ; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil ).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen ; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil ).

    Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil).

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Der wegen einer wettbewerbswidrigen Nachahmung in Anspruch Genommene hat die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produktes in Frage stellen will (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen ; OLG Köln GRUR-RR 2008, 166 - Bigfoot ).

    Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen ; BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH GRUR 2009, 1069 - Knoblauchwürste ).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Die Bekanntheit kann sich nicht nur aus entsprechenden Werbeanstrengungen, sondern auch aus der Dauer der Marktpräsenz, den hohen Absatzzahlen des Originals oder dem hohen Marktanteil ergeben (BGH GRUR 2007, 339 - Stufenleitern ; BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege ; BGH WRP 2013, 1189 - Regalsystem ).

    durch eine Vielzahl von Nachahmungen, Allgemeingut geworden sind, der Verkehr sie also nicht mehr einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (vgl. BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege ; OLG Frankfurt WRP 2013, 1069).

  • OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07

    "Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    den Ausführungen des OLG Köln (OLG Köln GRUR-RR 2008, 166 - Bigfoot ) gelte, dass selbst wenn einzelne Konkurrenzprodukte eine solche identische Nachahmung darstellen würden, daraus noch nicht folge, dass die nachgeahmte Gestaltung inzwischen zum Allgemeingut geworden sei.

    Der wegen einer wettbewerbswidrigen Nachahmung in Anspruch Genommene hat die Marktbedeutung von Produkten darzulegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produktes in Frage stellen will (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen ; OLG Köln GRUR-RR 2008, 166 - Bigfoot ).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen ; BGH GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH GRUR 2009, 1069 - Knoblauchwürste ).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Maßgebend für die Beurteilung von Übereinstimmungen ist der jeweilige Gesamteindruck, den die verschiedenen Erzeugnisse bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH GRUR 2002, 629 - Blendsegel ).
  • OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 27/13

    Ergänzender Leistungsschutz für Damenhandtasche; Wiederholungsgefahr für im

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutzanspruch nach Nichtigerklärung des

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

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