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LG Köln, 05.10.2004 - 9 T 114/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gummersbach, 26.04.2004 - 1 C 322/01
- LG Köln, 05.10.2004 - 9 T 114/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Braunschweig, 17.04.2001 - 7 W 6/01
Voraussetzungen der Gebühr für Mehrvertretung; Erstattungsfähigkeit der Kosten …
Auszug aus LG Köln, 05.10.2004 - 9 T 114/04
Im Anschluß an OLG Braunschweig (7. Zivilsenat, Beschluß vom 17. April 2001, Az: 7 W 6/01, OLGR Braunschweig 2001, 181-182; AGS 2001, 224) Ist es für die Frage, ob eine Auftraggebermehrheit vorliegt, unerheblich, daß die auftraggebende Beklagte nicht nur Mitbeklagte sondern auch Streithelferin der anderen Mitbeklagten ist, wenn aufgrund des identischen Streitgegenstandes kein Mehraufwand gegeben ist. - BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus LG Köln, 05.10.2004 - 9 T 114/04
In diesem Sinne kann auch die zitierte Entscheidung des BGH vom 16.12.2002 - VIII ZB 30/02 - interpretiert werden, welcher die nur obiter dictum erwähnte vorliegende Fallgestaltung allerdings im Ergebnis offen läßt. - OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01
Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen …
Auszug aus LG Köln, 05.10.2004 - 9 T 114/04
Im Anschluß an OLG Köln, Beschluß vom 26.11.2001, 17 W 107/01, JurBüro 2002, 425-428, ist § 92 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F., welcher erst durch das Gesetz zur Kostenrechtsmodernisierung vom 5.5.2004 (BGBl. I S. 718) mit Wirkung ab dem 1.7.2004 aufgehoben wurde, durch die Neuregelung des Berufsrechts der Rechtsanwälte durch Gesetz vom 17.12.1999 obsolet geworden und auf den vorliegenden Fall nicht mehr anwendbar.