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   LG Köln, 05.11.2021 - 28 O 183/21   

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LG Köln, 05.11.2021 - 28 O 183/21 (https://dejure.org/2021,59126)
LG Köln, Entscheidung vom 05.11.2021 - 28 O 183/21 (https://dejure.org/2021,59126)
LG Köln, Entscheidung vom 05. November 2021 - 28 O 183/21 (https://dejure.org/2021,59126)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.06.2021 - 15 W 41/21

    Pocher darf Metzelder nicht "krankes Schwein" nennen

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2021 - 28 O 183/21
    Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21, wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig zurückgewiesen.

    Nachdem die Kammer einen Antrag des Verfügungsklägers vom 18.05.2021 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verfügungsbeklagten mit Beschluss vom 07.06.2021, Az. 28 O 183/21, zurückgewiesen hatte (vgl. Bl. 86 GA), hat das das Oberlandesgericht Köln auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers vom 15.06.2021 mit einstweiliger Verfügung vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21, dem Verfügungsbeklagten unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) untersagt, in Bezug auf den Anspruchsteller zu behaupten und/oder die Behauptung zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.

    Der Verfügungskläger beantragt, die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21 zu bestätigen.

    Der Verfügungsbeklagte beantragt, die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21 aufzuheben und den Antrag auf ihren Erlass zurückzuweisen.

    Mangels rechtzeitiger Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers war der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 24.06.2021, Az. 15 W 41/21, aufzuheben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unzulässig zurückzuweisen.

    Die Kammer merkt aber an - wie bereits mit Hinweis vom 13.07.2021 und in der mündlichen Verhandlung vom 29.09.2021 geäußert -, dass sie an ihrer im Beschluss vom 07.06.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts vom 24.06.2021 (15 W 41/21) nicht mehr festhält, und zwar auch unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Widerspruchsbegründungsschrift vom 08.07.2021.

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.11.2021 - 28 O 183/21 - abgeändert und im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes angeordnet:.

    Nachdem das Landgericht einen Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen den Verfügungsbeklagten mit Beschluss vom 07.06.2021 - 28 O 183/21 - zurückgewiesen hatte, hat der Senat auf die sofortige Beschwerde und nach Anhörung des Verfügungsbeklagten am 24.06.2021 antragsgemäß eine einstweilige Verfügung - 15 W 41/21 - mit dem oben eingeblendetem Verbotstenor erlassen.

    Der Verfügungskläger beantragt nach Klarstellung im Termin vom 22.02.2022 zuletzt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des LG Köln vom 05.11.2021 - 28 O 183/21 - die einstweilige Verfügung des OLG Köln vom 24.06.2021 - 15 W 41/21 - neu zu erlassen wie oben tenoriert.

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