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   LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17   

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LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17 (https://dejure.org/2018,50369)
LG Köln, Entscheidung vom 06.03.2018 - 11 S 42/17 (https://dejure.org/2018,50369)
LG Köln, Entscheidung vom 06. März 2018 - 11 S 42/17 (https://dejure.org/2018,50369)
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  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 142/78

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Jedenfalls aber steht diese Entscheidung im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthof (z.B. Urteil vom 15.7.1972 - VII ZR 101/70 - Urteil vom 22.3.1979 - VII ZR 142/78 = NJW 1979, 2095; Urteil vom 17.2.1999 - X ZR 40/96), wonach die Nacherfüllung letztlich alle Arbeiten erfasst, die erforderlich sind, um einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen.

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss (BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78).

    Sie schuldete ferner die Herstellung des Zementestrichs in Heizraum und Flur sowie die Malerarbeiten, soweit diese durch die Nachbesserung veranlaßt waren, etwa weil der bei der Entfernung des alten Estrichs aufgewirbelte Staub auch die Tapeten und Decken der Räume in Mitleidenschaft gezogen hatte." (BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78 -, Rn. 18, juris - Herv.d.d.Verf.).

  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 198/10

    Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Schäden am Gebäude durch

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Denn nach heutiger Rechtslage ist im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Rechtslage vor der Schuldrechtsmodernisierung ein Schaden neben der Leistung - der keine angemessene Frist zur Nachbesserung verlangt - definitionsgemäß nur ein solcher, der zwar durch den Mangel entstehen, dessen Beseitigung aber nicht Teil der Nacherfüllungspflicht ist, weil er auch durch eine gelungene Nacherfüllung des Unternehmers nicht beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 08.12.2011 - VII ZR 198/10; Palandt, § 634 Rz. 8 mwN).

    Auch die vom Ansatz in Betracht kommende und in diesem Zusammenhang zuletzt ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.12.2011 - VII ZR 198/10- bietet für den entschiedenen Fall keine Orientierung: In diesem Fall öffnete ein mit einer Fußbodentrocknung beauftragter Bauunternehmer die gesamten Silikonfugen der Fußbodenfliesen, statt - wie geboten, weil ausreichend - nur einzelne Bohrungen in den Fugen der Eckfliesen vorzunehmen.

  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Diese Schäden waren nämlich der Nachbesserung nicht zugänglich (BGH v. 16.10.1984 - X ZR 86/83, MDR 1985, 228 = NJW 1985, 381).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Jedenfalls aber steht diese Entscheidung im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthof (z.B. Urteil vom 15.7.1972 - VII ZR 101/70 - Urteil vom 22.3.1979 - VII ZR 142/78 = NJW 1979, 2095; Urteil vom 17.2.1999 - X ZR 40/96), wonach die Nacherfüllung letztlich alle Arbeiten erfasst, die erforderlich sind, um einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
  • BGH, 29.11.1971 - VII ZR 101/70

    Pflichten des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Jedenfalls aber steht diese Entscheidung im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthof (z.B. Urteil vom 15.7.1972 - VII ZR 101/70 - Urteil vom 22.3.1979 - VII ZR 142/78 = NJW 1979, 2095; Urteil vom 17.2.1999 - X ZR 40/96), wonach die Nacherfüllung letztlich alle Arbeiten erfasst, die erforderlich sind, um einen vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 142/03

    Darlegungs- und Beweislast für die Einwilligung in eine Eigentumsverletzung

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Denn der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag enthält bereits als solcher eine Einwilligung des Bestellers in die Einwirkung auf seine Rechtsgüter (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03 -, Rn. 2, juris; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby (2014) BGB § 634, Rn. 170).
  • OLG Naumburg, 19.08.2004 - 4 U 66/04

    Keine zugängliche Nachbesserung gem. § 637 Abs. I BGB bei Mangelfolgeschäden

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Das OLG Naumburg (Urteil v. 19.08.2004 - 4 U 66/04) hat beim mangelhaften Einbau eines Austauschmotors, die Schäden, welche durch den Einbau am Motor und sonstigen Teilen des Fahrzeuges entstanden sind, als einer Nachbesserung nicht zugänglich angesehen.
  • BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70

    Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Vor der Schuldrechtsmodernisierung differenzierte die Rechtsprechung im Werkvertragsrecht zwischen Mangelschäden sowie den sog. nahen und entfernten Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 20. Januar 1972 - VII ZR 148/70 -, BGHZ 58, 85-93, Rn. 20), wobei erstere, also Mangelschaden und naher Mangelfolgeschaden nach § 635 BGB a.F. zu ersetzen waren und letzterer einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung nach sich zog (insoweit keine Fristsetzung).
  • OLG Koblenz, 21.11.2012 - 2 U 460/12

    Umfang des Nacherfüllungsanspruchs bei Eintritt eines Motorschadens

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Das OLG Koblenz (Urteil v. 21.11.2012 - 2 U 460/12) hat demgegenüber bei Verkauf eines Fahrzeugs mit defekten Ölschlauch, der zu einem Motorschaden führte, den Verkäufer auch nacherfüllungspflichtig bezüglich des Motors erachtet, weil die beiden Mängel nicht isoliert voneinander betrachtet werden können, sondern in einem - von vornherein absehbaren - engen Zusammenhang stehen.
  • AG Köln, 09.02.2017 - 137 C 422/16

    Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung i.R.e. Anspruchs auf

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 11 S 42/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 09.02.2017 - 137 C 422/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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