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   LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15   

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https://dejure.org/2018,48913
LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15 (https://dejure.org/2018,48913)
LG Köln, Entscheidung vom 06.03.2018 - 8 O 158/15 (https://dejure.org/2018,48913)
LG Köln, Entscheidung vom 06. März 2018 - 8 O 158/15 (https://dejure.org/2018,48913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückforderung unverdienter Courtagevorschüsse, Anerkenntnis von Abrechnungen durch widerspruchlose Hinnahme durch den VM, Abgrenzung HV / VM, Auskunft, Abrechnung, Maklerbetreuer, Geschäftspartnerbetreuer, Vertriebskoordinator, Vertriebskoordinatorenvertrag, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15
    Ständig meint eine auf Dauer angelegte Bindung, die mehr ist als eine bloß langfristige Geschäftsbeziehung (BGH, Urteil vom 01.04.1992, IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818, 2819).

    Im Übrigen sind für die Abgrenzung alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen (BGH, Urteil vom 01.04.1992, IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818, 2819).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 187/14

    Abgrenzung von Handelsmakler und Handelsvertreter; Pflicht zur Nachbearbeitung

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15
    Eine für die Einordnung als Vertretervertrag zentrale Bemühenspflicht des Beklagten (vgl. dazu im Einzelnen OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2016 - I-16 U 187/14 -, juris) enthält der Vertrag nicht und wurde nach dem Vorbringen der Parteien auch nicht bei der Umsetzung des Vertrages gelebt.

    Eine Provisionspflicht des Versicherers kann in dieser Branche gegenüber Makler wie Vertreter bestehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 2016 - I-16 U 187/14 -, juris).

  • BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71

    Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15
    Betrauung bedeutet Beauftragung im Sinne eines Dienstvertrags mit Geschäftsbesorgungscharakter, aus dem sich für den Vertreter eine Pflicht zum Tätigwerden ergibt (BGH, Urteil vom 22.06.1972, VII ZR 36/71, NJW 1972, 1662, 1663).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 188/81

    Annahme eines (Unter-) Handelsvertreterverhältnisses zwischen dem

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15
    Der wesentliche Unterschied zwischen Handelsvertreter und -makler liegt in der mit seiner Pflicht zum Tätigwerden verbundenen Bemühenspflicht des Handelsvertreters um die Vermittlung oder den Geschäftsabschluss, § 86 Abs. 1 Hs. 1 HGB (vgl. BGH Urteil vom 26.11.1984, I ZR 188/81, VersR 1984, 534).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15
    Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 27.10.2009, VIII ZB 42/08, NJW 2010, 873, 874).
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11

    - Volkswohl Bund 1 -, Anspruch auf Buchauszug, Maklerbetreuer, Anspruch auf

    Auszug aus LG Köln, 06.03.2018 - 8 O 158/15
    Anders als in der von ihm zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 25.10.2012, Az. 18 U 193/11, soll der Beklagte indes keine Courtage für die Vermittlung von (Unter-)Maklern an die Klägerin erhalten, was ein für die Einordnung als Handelsvertreter wesentliches Element wäre, sondern für die Geschäfte, die von den von ihm unterstützten (Unter-)Maklern abgeschlossen wurden.
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