Rechtsprechung
LG Köln, 06.12.2017 - 12 O 135/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kritik an Unterrichtsmethoden begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Reine Übermittlung von Kritik ist keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld für Lehrkraft wegen Kritik an den Unterrichtsmethoden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kritik an Unterrichtsmethoden begründet keinen Schmerzensgeld-Anspruch
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kritik an den Unterrichtsmethoden einer Lehrerin begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld wegen Elternkritik
- bllv.de (Kurzinformation)
Elternfeedback: "Verletzend und diskriminierend"
- juraforum.de (Kurzinformation)
Lehrer müssen Elternsprecher-Kritik aushalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schmerzensgeld für Lehrerin aufgrund Kritik am Unterricht - Weitergabe von Kritik der Eltern durch Elternjahrgangssprecher stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus LG Köln, 06.12.2017 - 12 O 135/17
Bei Werturteilen ist maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; 93, 266 ff.). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Köln, 06.12.2017 - 12 O 135/17
Bei Werturteilen ist maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind, oder wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241 ff.; 93, 266 ff.). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus LG Köln, 06.12.2017 - 12 O 135/17
Für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist dabei der Inhalt der Äußerung, ausgehend vom Wortlaut, unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, sowie der für den Adressaten erkennbaren Begleitumständen, unter denen sie gemacht wird, zu ermitteln (BGH, NJW 2004, 598).