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   LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21   

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https://dejure.org/2022,32864
LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21 (https://dejure.org/2022,32864)
LG Köln, Entscheidung vom 27.10.2022 - 14 O 266/21 (https://dejure.org/2022,32864)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 14 O 266/21 (https://dejure.org/2022,32864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung von niederländischem Recht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung von niederländischem Recht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (50)

  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten -

    Auszug aus LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21
    Das Gebot der weiten Auslegung des Begriffs ergibt sich sowohl aus Erwägungsgrund 153 als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 9 DSRL (EuGH, MMR 2009, 175 Rn. 58 - Satamedia; EuGH GRUR 2019, 760 Rn. 51 - Buivids; s. auch Kühling/Buchner/Buchner/Tinnefeld Rn. 17; HK-DS-GVO/Specht/Bienemann Rn. 13).

    Es kommt danach darauf an, ob die Veröffentlichung zum Ziel hat, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten, wenngleich nicht jegliche im Internet veröffentlichte Information unter den Begriff der journalistischen Tätigkeit fällt (EuGH, GRUR 2019, 760 Rn. 59 - Buivids).

    Weder der Umstand, daß eine Veröffentlichung nicht von einem Berufsjournalisten stammt, noch der Umstand, daß die Veröffentlichung nicht auf einer journalistischen Internetseite erfolgt, stehen der Annahme entgegen, daß die Veröffentlichung zu journalistischen Zwecken erfolgt (EuGH, GRUR 2019, 760 Rn. 55 f. -Buivids).

  • LG Köln, 29.06.1994 - 28 S 3/94

    Trauerfeier

    Auszug aus LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21
    Zu den ähnlichen Vorgängen, die Versammlungen und Aufzügen vergleichbar sind, zählen nicht nur Demonstrationen, Menschenansammlungen und Sportveranstaltungen, sondern auch Kongresse, Vereinsveranstaltungen und Hochzeitsgesellschaften sowie Trauerzüge und Beerdigungen (LG Köln, AfP 1994, 246).

    Privilegiert ist die Visualisierung der Berichterstattung über das Geschehene, weshalb nach dem Gesamteindruck der Abbildung die Menschenansammlung im Vordergrund stehen muss (vgl. LG Köln, AfP 1994, 246).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGHZ 171, 275 = NJW 2007, 1977 Rn. 9 ff.; BGH, NJW 2020, 3715, 3716, Rn. 10 ff.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfGE 120, 180 [211] = NJW 2008, 1793) als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR NJW 2012, 1053 Rn. 114 ff.).

    Das Gewicht der mit der Abbildung verbundenen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts ist erhöht, wenn der Betroffene nach den Umständen, unter denen die Aufnahme gefertigt wurde, typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden, etwa weil er sich in einer durch Privatheit geprägten Situation, insbesondere einem besonders geschützten Raum, aufhielt (BVerfG, NJW 2017, 1376 Rn. 17; BVerfGE 120, 180 [207] = NJW 2008, 1793).

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23

    Streitwert einer als unzulässig abgewiesenen Stufenklage wegen

    Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Wertfestsetzung in Ziff. 4 des am 13. Februar 2023 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 266/21 - wird der Streitwert für die erste Instanz unter Abänderung des vorgenannten Beschlusses auf 10.750,- Euro festgesetzt.
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