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   LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04 SH II   

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https://dejure.org/2009,5046
LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04 SH II (https://dejure.org/2009,5046)
LG Köln, Entscheidung vom 08.10.2009 - 31 O 605/04 SH II (https://dejure.org/2009,5046)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 31 O 605/04 SH II (https://dejure.org/2009,5046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Geolocation durch IP-Adresse

  • JurPC

    Ordnungsgeldverhängung nach Verstoß gegen Verbot des Bewerbens von Glücksspielen/Sportwetten

  • aufrecht.de

    Zwangsgeld wegen wettbewerbswidrigem Verstoß gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Anbietens oder Bewerbens von Glückspielen und Sportwetten im Internet ohne behördliche Erlaubnis; Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen eine Untersagung

  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen Unterlassungstitel kostet Anbieter 200.000,00 EUR

  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen Unterlassungstitel kostet Anbieter 200.000,00 €

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 UWG; 5, 6 GlüStV
    Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 EUR wegen verbotener Werbung für Glückspiel

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Lokalisierung mittels IP und Aussperrung deutscher Nutzer

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verstoß gegen Unterlassungsgebot bei Online-Reklame für Glücksspiele

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschränkung von Glücksspiel-Werbung durch IP-Lokalisation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08

    Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04
    Die gegen den Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 30.01.2009 (6 W 40/08) zurück.

    Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung (BGH, NJW 1987, 2356 ff.; OLG Köln, Beschluss v. 30.01.2009, 6 W 40/08) nur dann, wenn sich die Vollstreckung aus dem Titel als rechtsmissbräuchlich erweist.

  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04
    Eine hinreichende Bestimmtheit der Androhung hätte zumindest der ergänzenden Angabe bedurft, dass die Ersatzordnungshaft gegen die Schuldnerin als juristische Person an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist (vgl. BGH NJW 1992, 749 ff. - "Fachliche Empfehlung II").
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04
    Die dagegen gerichtete Berufung der Schuldnerin wies das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 14.09.2007 (6 U 63/06) zurück.
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 W 124/09

    Vollstreckung des Verbots des Angebots von Sportwetten über das Internet

    1.) Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.10.2009 - 31 O 605/04 SH II - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.

    Die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in dem Urteil des Landgerichts vom 2.2.2006 - 31 O 605/04 - ausgesprochene Unterlassungsgebot zu einem Ordnungsgeld von.

    Nachdem der Schuldnerin durch vorläufig vollstreckbares Urteil des Landgerichts Köln vom 2.2.2006 - 31 O 605/04 - untersagt worden war, in der Bundesrepublik Deutschland ohne behördliche Erlaubnis Glücksspiele und/oder Sportwetten in einer bestimmten Form anzubieten und/oder zu bewerben, ist gegen sie und ihren früheren Direktor T. C. in einem ersten Vollstreckungsverfahren ein Ordnungsgeld von 150.000 EUR mit der Begründung festgesetzt worden, die Schuldnerin bewerbe im Internet die von ihr angebotenen Sportwetten weiterhin auch in Deutschland.

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11

    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
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