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   LG Köln, 09.01.2004 - 29 T 243/02   

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https://dejure.org/2004,32911
LG Köln, 09.01.2004 - 29 T 243/02 (https://dejure.org/2004,32911)
LG Köln, Entscheidung vom 09.01.2004 - 29 T 243/02 (https://dejure.org/2004,32911)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 29 T 243/02 (https://dejure.org/2004,32911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 15; WEG §§ 53 ff.
    Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 15 BNotO gegen Festsetzung der Versteigerungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.07.2003 - 8 U 25/03

    Bindungswirkung einer Vereinbarung unter geschiedenen Ehegatten betreffend die

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2004 - 29 T 243/02
    8. Familienrecht - Rechtsfolgen einer Adoption (OLG Köln, Urteil vom 24.7. 2003 - 8 U 25/03) BGB §§ 133; 157; 1755; 1934 d Zu den Rechtsfolgen einer Adoption auf eine vertragliche Vereinbarung von geschiedenen Ehegatten zu Gunsten des gemeinsamen Kindes, wenn das Kind später von dem neuen Ehepartner des einen Elternteils mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption angenommen wird.
  • LG Berlin, 09.09.2003 - 86 T 856/03

    Nachweis Verfügungsmacht Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2004 - 29 T 243/02
    Vielmehr ist es jedoch zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ausreichend, wenn dieser die Fortdauer seiner Bestallung durch die in Urschrift vorgelegte Bescheinigung des Insolvenzgerichts bzw. durch eine beglaubigte Abschrift derselben nachweist, wenn der Notar zugleich bescheinigt, dass die Hauptschrift bei - bzw. nach - Abgabe der betreffenden Grundbucherklärung oder jedenfalls zeitnah zu der beantragten Eintragung vorgelegen hat (LG Berlin Rpfleger 2004, 158 ).
  • AG Rostock, 01.04.2004 - 60 IN 841/03

    Anwendung von § 878 BGB auf Verfügungen des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2004 - 29 T 243/02
    Rechtsprechung 7. Liegenschaftsrecht - Anwendung von § 878 BGB auf Verfügungen des Insolvenzverwalters (AG Rostock, Beschluss vom 1.4. 2004 - 60 IN 841/03) RNotZ 2004, Heft 9 Im Übrigen ist auf die jederzeit aktuellen Veröffentlichungen im Internet unter www.insolvenzbekanntma chungen.de hinzuweisen.
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