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   LG Köln, 10.02.2011 - 15 O 106/10   

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LG Köln, 10.02.2011 - 15 O 106/10 (https://dejure.org/2011,76015)
LG Köln, Entscheidung vom 10.02.2011 - 15 O 106/10 (https://dejure.org/2011,76015)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 15 O 106/10 (https://dejure.org/2011,76015)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2011 - 15 O 106/10
    Nach inzwischen herrschender Ansicht, der sich die Kammer anschließt, ist in einem solchen Fall für die Genehmigungserklärung des Vermieters keine Schriftform erforderlich, weil der Schutz der Beteiligten - hier insbesondere eines Dritterwerbers und des Folgemieters - durch die zu fordernde Schriftform bezüglich der Vertragsübernahme zwischen Alt- und Neumieter ausreichend gewahrt ist, vergl. BGH NJW 2008, 218 ff.; Staudinger-Emmerich, 2006, § 540 RZ 44; NZM 2005, 340).

    Um § 550 BGB in einem solchen Fall nicht völlig leerlaufen zu lassen, ist andererseits jedoch zu fordern, dass der Übernahmevertrag in konkreter Form auf den schriftlichen Mietvertrag Bezug nimmt und das zu übernehmende Dokument in das Schriftformerfordernis des § 550 BGB mit einbezieht (BGH NJW 1998, 62; NZM 2005, 340).

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2011 - 15 O 106/10
    Nach inzwischen herrschender Ansicht, der sich die Kammer anschließt, ist in einem solchen Fall für die Genehmigungserklärung des Vermieters keine Schriftform erforderlich, weil der Schutz der Beteiligten - hier insbesondere eines Dritterwerbers und des Folgemieters - durch die zu fordernde Schriftform bezüglich der Vertragsübernahme zwischen Alt- und Neumieter ausreichend gewahrt ist, vergl. BGH NJW 2008, 218 ff.; Staudinger-Emmerich, 2006, § 540 RZ 44; NZM 2005, 340).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2011 - 15 O 106/10
    Die Klägerin hat an der begehrten Feststellung ein berechtigtes Interesse, weil die Frage der Kündigungsmöglichkeit für sie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und eine diesbezügliche Leistungsklage nicht möglich ist (BGH NJW-RR 2002, 1377, 1378).
  • BGH, 17.09.1997 - XII ZR 296/95

    Wahrung der Schriftform bei einer Vereinbarung über einen Mieterwechsel

    Auszug aus LG Köln, 10.02.2011 - 15 O 106/10
    Um § 550 BGB in einem solchen Fall nicht völlig leerlaufen zu lassen, ist andererseits jedoch zu fordern, dass der Übernahmevertrag in konkreter Form auf den schriftlichen Mietvertrag Bezug nimmt und das zu übernehmende Dokument in das Schriftformerfordernis des § 550 BGB mit einbezieht (BGH NJW 1998, 62; NZM 2005, 340).
  • OLG Köln, 13.11.2012 - 22 U 43/11

    Anforderungen an die Schriftform eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.2.2011 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 106/10 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten im Kostenpunkt abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt nunmehr, unter Abänderung des am 21.10.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 15 O 106/10 - die Klage abzuweisen.

    Hilfsweise beantragt sie, unter Aufhebung des am 21.10.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 15 O 106/10 - die Sache zur weiteren Verhandlung an das Landgericht Köln zurück zu verweisen.

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