Rechtsprechung
LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer von der Meinungsfreiheit gedeckten Handlung bei öffentlicher Unterstützung einer in Form eines Schmähgedichtes vorgetragenen Satirehandlung; Anspruch auf Unterlasung der Äußerung "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Ziegenficker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- zeit.de (Pressebericht, 10.05.2016)
Böhmermann-Affäre: Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen Döpfner ab
- lto.de (Kurzinformation)
Keine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef: Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Verbreitens von Drittäußerungen bei lediglichem Zu-Eigen-Machen der Äußerung (hier: Zitieren des Böhmermann-Gedichts "Schmähkritik")
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch bezüglich Verbreitens von Drittäußerungen bei lediglichem Zu-Eigen-Machen der Äußerung (hier: Zitieren des Böhmermann-Gedichts "Schmähkritik")
- meedia.de (Pressebericht, 10.05.2016)
Klage auf einstweilige Verfügung von Erdogan gegen Springer-Chef Döpfner abgewiesen
- kanzleikompa.de (Kurzinformation)
Zitieren des Böhmermann-Gedichts "Schmähkritik" durch Springerboss, CDU-Hinterbänkler und demonstrierende Piraten
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
- spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.05.2016)
Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
Mathias Döpfner
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
StA Mainz, 04.10.2016 - 3113 Js 10220/16Fall Böhmermann: Was darf Satire?
OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise
LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
Recep Tayyip Erdoğan
Sonstiges
- meedia.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 10.05.2016)
Erdogan-Anwalt Höcker: "Mir ist völlig gleichgültig, was meine Mandanten vom deutschen Recht halten"
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16
- OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Papierfundstellen
- afp 2016, 280
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14
Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer …
Auszug aus LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16
Des Weiteren ist zu berücksichtigten, dass durch das einfache Setzen eines Links eine Haftung noch nicht begründet wird (BGH, GRUR 2016, 209, 210). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16
Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines verständigen und unvoreingenommenen und Durchschnittspublikums hat (BVerfG, NJW 2006, 207, 208).
- OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.05.2016, vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss vom 30.05.2016 (28 O 126/16), wird zurückgewiesen.