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LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83 |
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- OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den …
Auszug aus LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83
6. B eurku nd ungs recht/G rundb uch recht - Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar (OLG Celle, Beschluß vom 18.1.1984 - 4 W 12/84 - mitgeteilt von Richter am OLG Edgar Streck, Celle) GBO § 29 Schon nach dem Wortlaut des § 1010 BGB in Verbindung mit dem im Sachenrecht geltenden Grundsatz des Typenzwangs kommt eine Eintragung einer Kostenregelung nicht in Betracht. - OLG Hamm, 19.02.1973 - 15 W 126/72
Auszug aus LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83
(OLG Hamm DNotZ 1973, 546 ; Soergel/Baur, § 1010 BGB , Rd.Nr. 3; RGRK/Pikart, § 1010 BGB , Rd.-Nr. 9; Erman/M. Ronke, § 1010 BGB , Rd.-Nr. 3; Palandt/Bassenge, § 1010 BGB , Anm. 1 b); Staudinger/Gursky, § 1010 BGB , Rd.-Nr. 9.) deführern aufgegriffene Gedanke fehl, der Sondernachfolger könne sich zwar auf die für ihn günstige Benutzungsregelung berufen, sei aber - falls die Eintragung einer entsprechenden Kostenregelung nicht erfolgen könne - an diese Kostenregelung nicht gebunden.
- LG Aachen, 11.01.1984 - 3 T 235/83
Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auf einem Garagenoberdeck
5. Liegenschaftsrecht/Beurkundungsrecht - Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung über Kostentragung bei Regelung nach § 1010 BGB ; Übergang dem Notar erteilter Vollmachten auf Notariatsverweser und Amtsnachfolger (LG Köln, Beschluß vom 19.8.1983 - 11 T 194/83 - mitgeteilt von Notar Wilhelm lckenroth, Rheinbach) BGB §§ 748; 1010 BNotO §§ 58 Abs. 2 Satz 1; 64 Abs. 3 Satz 1 1. Eine Vereinbarung der Miteigentümer über die Kostentragung kann nicht im Rahmen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB ins Grundbuch eingetragen werden.