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   LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15   

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LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15 (https://dejure.org/2016,31215)
LG Köln, Entscheidung vom 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15 (https://dejure.org/2016,31215)
LG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 31 O (Kart) 249/15 (https://dejure.org/2016,31215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltlicher Eintragungsanspruch eines Versicherungsbüros unter der Geschäftsbezeichnung in ein Teilnehmerverzeichnis aufgrund Vertrages; Unterscheidungskraft der geschäftlichen Bezeichnung in der Gesamtheit; Weigerung der unentgeltlichen Eintragung als Missbrauch ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Anders als bei einer völligen Aussperrung von Anbietern, die dem Wettbewerb eher fremd ist und bei der insoweit hohe Anforderungen für den sachlich rechtfertigenden Grund gelten, ist das Streben nach günstigen Konditionen und Preisen sowohl auf Abnehmer- wie Anbieterseite als solches wettbewerbskonform; daraus, dass es im Einzelfall zu unterschiedlichen Bedingungen und Preisen geführt hat, kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen §§ 19, 20 GWB hergeleitet werden (BGH WRP 2002, 457 - Privater Pflegedienst; BGH WRP 2004, 1372 - Standard-Spundfaß).

    Daneben ist im Auge zu behalten, dass die durch die Ungleichbehandlung betroffenen Unternehmen nicht durch die Ausübung der Macht des marktbeherrschenden Unternehmens in ihrer Wettbewerbsfähigkeit untereinander beeinträchtigt werden sollen (BGH WRP 2004, 1372 - Standard-Spundfaß).

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Schließlich wird die Interessenabwägung auch durch die gesetzliche Wertung des TKG beeinflusst (vgl. BGH GRUR 2012, 84 - Grossistenkündigung).
  • BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00

    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Anders als bei einer völligen Aussperrung von Anbietern, die dem Wettbewerb eher fremd ist und bei der insoweit hohe Anforderungen für den sachlich rechtfertigenden Grund gelten, ist das Streben nach günstigen Konditionen und Preisen sowohl auf Abnehmer- wie Anbieterseite als solches wettbewerbskonform; daraus, dass es im Einzelfall zu unterschiedlichen Bedingungen und Preisen geführt hat, kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen §§ 19, 20 GWB hergeleitet werden (BGH WRP 2002, 457 - Privater Pflegedienst; BGH WRP 2004, 1372 - Standard-Spundfaß).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht in einen allgemeinen deliktischen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern darf, der dem deutschen Rechtssystem mit seinen kasuistisch geregelten Deliktstatbeständen zuwider laufen würde (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 1040).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 44/96

    Deutsche Telekom AG; Gelbe Seiten; Telefonkunde; Eintragung; Herausgeber;

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Die nicht vorgenommene unentgeltliche Eintragung unter der gewünschten Bezeichnung richtet sich nicht spezifisch gegen den betrieblichen Organismus des Klägerin (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 589).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht oder eine unbillige Behinderung vorliegt, ist auf Grund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu beantworten, bei der die konkreten Auswirkungen von Marktmacht und Abhängigkeit zu ermitteln und in die Abwägung einzubeziehen sind (BGHZ 52, 65 - Sportartikelmesse II).
  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 182/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im

    Auszug aus LG Köln, 11.02.2016 - 31 O (Kart) 249/15
    Die Bezeichnung ist in ihrer Gesamtheit unterscheidungskräftig (vgl. nur BGH, Urteil v. 17.04.2014 - III ZR 182/13).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - U (Kart) 3/16

    Anspruch eines Fernmeldeteilnehmers auf unentgeltliche Eintragung in ein

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Februar 2016 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln (31 O (Kart) 249/15) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagten in Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 11. Februar 2016, 31 O (Kart) 249/15, zu verurteilen, das Versicherungsbüro der Klägerin in der Printausgabe und der elektronischen Ausgabe des Örtlichen, Ausgabe D., unentgeltlich unter der Bezeichnung ".

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