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   LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08   

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https://dejure.org/2008,22502
LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08 (https://dejure.org/2008,22502)
LG Köln, Entscheidung vom 11.09.2008 - 37 O 553/08 (https://dejure.org/2008,22502)
LG Köln, Entscheidung vom 11. September 2008 - 37 O 553/08 (https://dejure.org/2008,22502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen auf Rückabwicklung gerichteten Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Anspruch auf eine Berechnung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung ohne Berücksichtigung eines Abschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01

    Anforderungen an die Offenlegung der Methoden zur Berechnung der Rückkaufswerte

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08
    So betreffen die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 09.05.2001 (VersR 2001, 841 ff.) aufgestellten Grundsätze diejenigen Versicherungsbedingungen, die in der Versicherungswirtschaft nach der sogenannten Deregulierung, also ab dem 29.07.1994 verwendet wurden (vgl. hierzu auch OLG Köln VersR 2002, 600 f.).

    Eben dies erfordert einen höheren Schutz des Versicherten für Verträge nach der Deregulierung durch erhöhte Anforderungen an die Transparenz (s. OLG Köln VersR 2002, 600 f.).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04

    Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08
    Denn mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 07.11.2007 (VersR 2008, 338 ff.) tritt bei den in der Vergangenheit abgeschlossene Vorgängen das Interesse des Versicherten an einer Neuberechnung der Überschussbeteiligung hinter den Interessen der übrigen Beteiligten am Fortbestand der vorgenommenen Überschussverteilung zurück (BGH VersR 2008, 338 ff. m.w.N.) und scheidet eine Neuberechnung aus.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08
    So betreffen die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 09.05.2001 (VersR 2001, 841 ff.) aufgestellten Grundsätze diejenigen Versicherungsbedingungen, die in der Versicherungswirtschaft nach der sogenannten Deregulierung, also ab dem 29.07.1994 verwendet wurden (vgl. hierzu auch OLG Köln VersR 2002, 600 f.).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08
    Dessen unbeschadet kann eine Offenlegung der sich aus dem Geschäftsplan ergebenden Kalkulation von dem Versicherer aus Wettbewerbsgründen nicht verlangt werden (vgl. hierzu BGH VersR 1995, 77 ff.).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08
    Auch unter Berücksichtigung des von der Klägerin angeführten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 (VersR 2005, 1127 ff. = NJW 2005, 2363 ff.) zur Überschussermittlung ist eine von der vorzitierten Rechtsansicht abweichende Beurteilung für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Kürzungen der Überschussanteile aufgrund genehmigter Geschäftsplane nicht angezeigt.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08
    Auch unter Berücksichtigung des von der Klägerin angeführten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 (VersR 2005, 1127 ff. = NJW 2005, 2363 ff.) zur Überschussermittlung ist eine von der vorzitierten Rechtsansicht abweichende Beurteilung für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Kürzungen der Überschussanteile aufgrund genehmigter Geschäftsplane nicht angezeigt.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Einer besonderen Aufklärung über die Nachteile vorzeitiger Kündigung, die Zillmerung und die Überschussbeteiligung bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht (ähnlich auch OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001, Az. 5 U 142/01 = VersR 2002, 600), da andernfalls die Aufklärungspflichten der Versicherer überspannt und die Rechtsprechung zur Wirksamkeit der Versicherungsbedingungen für Altverträge ins Leere laufen würden (so auch LG Köln, Urteil vom 11.09.2008, Az. 37 O 553/08).
  • OLG Köln, 06.04.2009 - 20 U 176/08

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den genehmigten Geschäftsplan in den Allgemeinen

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. September 2008 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 37 O 553/08 - wird zurückgewiesen.
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