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   LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13   

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LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13 (https://dejure.org/2014,83044)
LG Köln, Entscheidung vom 12.03.2014 - 84 O 261/13 (https://dejure.org/2014,83044)
LG Köln, Entscheidung vom 12. März 2014 - 84 O 261/13 (https://dejure.org/2014,83044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Dosendesign: Lock & Lock und Tchibo wehren einstweilige Verfügung ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 6 U 99/10

    Gerichtskostenfreiheit für das Verfahren eines selbständigen Unternehmers über

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dabei ist für die maßgebliche Sicht eines informierten Benutzers weder auf einen Designfachmann noch auf einen Durchschnittsverbraucher, sondern auf einen potentiellen Abnehmer abzustellen, dem der Designbestand in der maßgeblichen Produktgruppe bekannt und in gewissem Maße gegenwärtig ist und der deshalb sowohl Übereinstimmungen als auch Unterschiede festzustellen vermag, die der Aufmerksamkeit eines gewöhnlichen Verbrauchers entgehen würden (OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, Urt. v. 26.09.2008 - 6 U 39/08 - Einbaubodenleuchte; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055 - Handydesign; Eichmann / von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 38 Rn. 24).

    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur seine identische Nachbildung, sondern auch ein Modell, das mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf den Zusammenklang ästhetischer Merkmale übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters bildet; dieser Bereich ist dagegen verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu einer neuen, selbständigen Gestaltung erscheint und seine individuelle Besonderheit hinter der des neuen Musters zurücktritt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Urt. v. 12.09.2008 - 6 U 59/08 - Plastiktaschen; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38).

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dabei ist für die maßgebliche Sicht eines informierten Benutzers weder auf einen Designfachmann noch auf einen Durchschnittsverbraucher, sondern auf einen potentiellen Abnehmer abzustellen, dem der Designbestand in der maßgeblichen Produktgruppe bekannt und in gewissem Maße gegenwärtig ist und der deshalb sowohl Übereinstimmungen als auch Unterschiede festzustellen vermag, die der Aufmerksamkeit eines gewöhnlichen Verbrauchers entgehen würden (OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, Urt. v. 26.09.2008 - 6 U 39/08 - Einbaubodenleuchte; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055 - Handydesign; Eichmann / von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 38 Rn. 24).
  • OLG Köln, 12.09.2008 - 6 U 59/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung des Vertriebs einer durch ein

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur seine identische Nachbildung, sondern auch ein Modell, das mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf den Zusammenklang ästhetischer Merkmale übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters bildet; dieser Bereich ist dagegen verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu einer neuen, selbständigen Gestaltung erscheint und seine individuelle Besonderheit hinter der des neuen Musters zurücktritt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Urt. v. 12.09.2008 - 6 U 59/08 - Plastiktaschen; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dabei ist für die maßgebliche Sicht eines informierten Benutzers weder auf einen Designfachmann noch auf einen Durchschnittsverbraucher, sondern auf einen potentiellen Abnehmer abzustellen, dem der Designbestand in der maßgeblichen Produktgruppe bekannt und in gewissem Maße gegenwärtig ist und der deshalb sowohl Übereinstimmungen als auch Unterschiede festzustellen vermag, die der Aufmerksamkeit eines gewöhnlichen Verbrauchers entgehen würden (OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, Urt. v. 26.09.2008 - 6 U 39/08 - Einbaubodenleuchte; OLG Hamburg, NJOZ 2007, 3055 - Handydesign; Eichmann / von Falckenstein, GeschmMG, 4. Aufl., § 38 Rn. 24).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dem entsprechend wird der Schutzumfang eines Musters wesentlich durch seinen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dem entsprechend wird der Schutzumfang eines Musters wesentlich durch seinen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 70/02

    Klemmhebel

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dem entsprechend wird der Schutzumfang eines Musters wesentlich durch seinen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dem entsprechend wird der Schutzumfang eines Musters wesentlich durch seinen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    In den Schutzbereich eines Geschmacksmusters fällt damit nicht nur seine identische Nachbildung, sondern auch ein Modell, das mit dem geschützten Muster gerade in Bezug auf den Zusammenklang ästhetischer Merkmale übereinstimmt, der den schutzfähigen Inhalt des Musters bildet; dieser Bereich ist dagegen verlassen, wenn das als Gegenstand für eine Weiterentwicklung genommene ältere Muster nur noch als Anregung zu einer neuen, selbständigen Gestaltung erscheint und seine individuelle Besonderheit hinter der des neuen Musters zurücktritt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.10.2010 - 6 U 99/10; OLG Köln, NJOZ 2003, 3311 [3314] - Kinderfahrradhelm; Urt. v. 12.09.2008 - 6 U 59/08 - Plastiktaschen; Eichmann / von Falckenstein, a.a.O., § 38 Rn. 26 und 38).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2014 - 84 O 261/13
    Dem entsprechend wird der Schutzumfang eines Musters wesentlich durch seinen Eigentümlichkeitsgrad bestimmt (BGH, GRUR 1978, 168 [169] - Haushaltsschneidemaschine I; GRUR 1988, 369 [370] - Messergriff; GRUR 1996, 767 [769] - Holzstühle; GRUR 2004, 939 [940] - Klemmhebel; GRUR 2008, 153 [Tz. 26] - Dacheindeckungsplatten).
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