Rechtsprechung
LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung im Fall "Kachelmann"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Berichterstattung über ein Strafverfahren gegen einen Moderator, Journalisten und Unternehmer wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung; Anforderungen an die Sorgfaltspflicht i.R.d. Berichterstattung über ein Strafverfahren im Hinblick auf das allgemeine ...
- kanzlei.biz
Wetter-Moderator muss konkrete Details in Pressebericht wegen Vergewaltigungsvorwurf nicht dulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wetter-Moderator muss detaillierten Pressebericht wegen Vergewaltigungsvorwurf nicht dulden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Presse darf nicht Details aus Ermittlungsakte wegen Vergewaltigungsvorwurf nennen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Details der Ermittlungsakte in der Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen - Einstweilige Verfügung gegen Focus wird nach mündlicher Verhandlung aufrecht erhalten
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.03.2010 - 28 O 175/10
- LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
- LG Köln - 28 O 175/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 491
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Diese Einschränkung ist jedoch verfassungsgemäß, da die Pressefreiheit ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen findet (vgl. BVerfGE 71, 206). - BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der entgegenstehenden Belange ist auch zu berücksichtigen, ob die Verwertung der Informationen aus dem Ermittlungsverfahren so schwer wiegt, dass diese selbst im Falle eines Freispruchs eine weitreichende und teilweise nicht mehr zu beseitigende Folge haben könnte (vgl. BVerfG ZUM 2009, 216). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Straftaten gehören nämlich zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung zu den Aufgaben der Medien gehört (BVerfG NJW 1973, 1226).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Dürfte die Presse, falls der Ruf einer Person gefährdet ist, nur solche Informationen verbreiten, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits mit Sicherheit feststeht, so könnte sie ihre durch Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht hinreichend erfüllen (BVerfG NJW 1998, 1381), wobei auch zu beachten ist, dass ihre ohnehin begrenzten Mittel zur Ermittlung der Wahrheit durch den Zwang zu aktueller Berichterstattung verkürzt sind. - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfG NJW 1992, 1439; NJW 1996, 1131). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2000, 1036, 1037 m.w.N.) voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleiht. - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Widerruf oder Schadensersatz nicht in Betracht kommen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfG NJW 1992, 1439; NJW 1996, 1131).