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   LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10   

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https://dejure.org/2011,80324
LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10 (https://dejure.org/2011,80324)
LG Köln, Entscheidung vom 12.05.2011 - 14 O 839/10 (https://dejure.org/2011,80324)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 14 O 839/10 (https://dejure.org/2011,80324)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10
    Nach § 32 KWG bedarf derjenige, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringen will, der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin); § 32 KWG ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03; Urteil vom 11. Juli 2006 - VI ZR 341/04).

    Der darin liegende Verstoß gegen das Schutzgesetz war auch schuldhaft, da die Beklagten sich über die Erlaubnispflicht zumindest hätten unterrichten müssen (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03).

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 5 U 549/10

    Zuwendung der Schwiegereltern an Schwiegerkinder als Darlehen oder Schenkung;

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10
    Die abweichende Auffassung, die sich auch aus dem von den Beklagten vorgelegten Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 4. Oktober 2010 (5 U 549/10) ergibt, überzeugt schon deshalb nicht.
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10
    Entsprechend der Ansicht des Bundesgerichtshofs zu einem sich ebenfalls gegen die Beklagte zu 1) richtenden Klage, die auf einem ähnlichen Sachverhalt beruht (Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 159/09), ist das Gericht der Auffassung, dass damit bereits die maßgeblichen und der Vermögensverwaltung zu Grunde liegenden Verpflichtungen begründet worden sind.
  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 303/09

    Schutzgesetzverletzung: Erlaubnispflichtige gewerbsmäßige

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10
    Die Beklagte zu 1) bot an und erbrachte auch gegenüber dem Kläger gewerbsmäßig Finanzdienstleistungen in Form einer Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG (vergleiche dazu auch BGH, Urteil vom 9. November 2010 - VI ZR 303/09).
  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 6 TG 985/05

    Anlagevermittlung; Erlaubnispflicht; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10
    So mag das Call-Center - auf der Grundlage der Auffassung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in dem von den Beklagten mit Schriftsatz vom 25. Januar 2011 überreichten Beschluss vom 6. Januar 2006, Az. 6 TG 985/05, soweit man dieser folgen will - keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG benötigt haben, weil die Regelung gemäß § 1 Abs. 1 a Nr. 1 KWG nicht wirksam sei.
  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 341/04

    Schadensersatzpflicht des Betreibers von Bankgeschäften ohne Erlaubnis

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 14 O 839/10
    Nach § 32 KWG bedarf derjenige, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringen will, der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin); § 32 KWG ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03; Urteil vom 11. Juli 2006 - VI ZR 341/04).
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