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   LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15   

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https://dejure.org/2016,11786
LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15 (https://dejure.org/2016,11786)
LG Köln, Entscheidung vom 12.05.2016 - 6 S 146/15 (https://dejure.org/2016,11786)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 6 S 146/15 (https://dejure.org/2016,11786)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    Hauptanspruch und Auskunftsanspruch sind eigenständige Ansprüche, die jeweils einer eigenen Verjährung unterliegen (vgl. BGH, NJW 1985, 384; BGH, NJW 1990, 180).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Hauptanspruch, dessen Geltendmachung die Auskunft dienen soll, verjährt ist und der Gegner die Einrede der Verjährung erhoben hat, weil ein Auskunftsgläubiger dann mit den Auskünften in der Regel nichts mehr anfangen (BGH, NJW 1985, 384; BGH, NJW 1990, 180).

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    Hauptanspruch und Auskunftsanspruch sind eigenständige Ansprüche, die jeweils einer eigenen Verjährung unterliegen (vgl. BGH, NJW 1985, 384; BGH, NJW 1990, 180).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Hauptanspruch, dessen Geltendmachung die Auskunft dienen soll, verjährt ist und der Gegner die Einrede der Verjährung erhoben hat, weil ein Auskunftsgläubiger dann mit den Auskünften in der Regel nichts mehr anfangen (BGH, NJW 1985, 384; BGH, NJW 1990, 180).

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 275/96

    Berichtigung eines in den Entscheidungsgründen enthaltenen Tatbestandes

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    Tatbestandliche Feststellungen müssen nicht zwingend im formellen Tatbestand des angegriffenen Urteils sein, sondern können sich auch in den Entscheidungsgründen finden (BGH, Beschluss vom 26.03.1997, IV ZR 275/96; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., 2013, § 320, Rn. 5).
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    Denn bei dem Auskunftsanspruch handelt es sich nach herrschender Auffassung, der die Kammer folgt, um einen sogenannten verhaltenen Anspruch, dessen Verjährung entsprechend § 695 S. 2 BGB und § 696 S. 3 BGB erst mit seiner erstmaligen Geltendmachung beginnt (BGH, NJW 2012, 58 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    Denn es handelt sich bei der vermeintlichen Gläubigerstellung gegenüber der Hinterlegungsstelle um eine vermögensrechtliche Rechtsposition, die in sonstiger Weise auf Kosten des materiell Berechtigten ohne Rechtsgrund erlangt wurde - wer einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen hat, entscheidet allein das materielle Recht (BGH, NJW 2000, 291 m.w.N.; BGH, NJW 2008, 1700; Staudinger- Olzen , BGB, 2016, Vorbemerkungen zu §§ 372 ff. , Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    So betrifft das Urteil des BGH vom 01.12.2011, III ZR 71/11, (NJW 2012, 917) ausschließlich einen Auskunftsanspruch gem. § 666 2. Var. BGB.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen

    Auszug aus LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15
    Eine ähnliche dogmatische Konstellation liegt dem Urteil des BGH vom 20.01.2009, XI ZR 487/07, (MDR 2009, 517) zugrunde.
  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16

    Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in Juris sowie unter BeckRS 2016, 09816 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der von der Klägerin geltend gemachte Auskunftsanspruch sei verjährt und infolge der vom Beklagten erhobenen Einrede der Verjährung daher nicht mehr durchsetzbar.
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