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   LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90   

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https://dejure.org/1990,26503
LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90 (https://dejure.org/1990,26503)
LG Köln, Entscheidung vom 12.07.1990 - 11 T 123/90 (https://dejure.org/1990,26503)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 11 T 123/90 (https://dejure.org/1990,26503)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
    Sogar dann, wenn die sich gegenseitig bedenkenden Ehegatten bestimmen, daß nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß an die gemeinsamen Kinder fallen soll, ist nicht ohne weiteres anzunehmen, daß jeder Ehegatte die Kinder deshalb bedenkt, weil auch der andere dies tut (BayObLG FamRZ 1986, 392 ).
  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
    Sie liegt nur vor, wenn jede der beiden Verfügungen der Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat und jede Verfügung somit nach dem Willen der gemeinsam Testierenden mit der anderen stehen und fallen soll ( BayObLGZ 1983, 213 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 3 Wx 340/90

    Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von § 181 BGB bei Vereinigung aller

    Auszug aus LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
    9. Gesellschaftsrecht/GmbH - Befreiung des GmbHGeschäftsführers von § 181 BGB bei Vereinigung aller Geschäftsanteile in dessen Hand (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9.1.1991 -3 Wx 340/90 - mitgeteilt von Notar Wolfgang Welskop, Duisburg-Rheinhausen) BGB § 181 GmbHG §§ 37 Abs. 2; 35 Abs. 4 Die Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB bleibt auch dann bestehen, wenn aus einer Mehrpersonengesellschaft später eine Einmann-GmbH wird und der Geschäftsführer der alleinige Gesellschafter der Gesellschaft ist.
  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89

    Erlöschen der Befreiung von § 181 BGB bei Vereinigung aller GmbH-Anteile in der

    Auszug aus LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
    Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.
  • BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86

    Zur Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers/-Liquidators vom

    Auszug aus LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
    Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
    §§ 157, 242 BGB auch auf den Erklärungsempfänger abzustellen (vgl. Palandt/Edenhofer, 49. Aufl., Einf. vor § 2165 BGB , Anm. 4; zu § 2084 BGB , Anm.1 a; BayObLGZ 1981, 79 ).
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