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   LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17   

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https://dejure.org/2018,32528
LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17 (https://dejure.org/2018,32528)
LG Köln, Entscheidung vom 12.10.2018 - 110 KLs 9/17 (https://dejure.org/2018,32528)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 110 KLs 9/17 (https://dejure.org/2018,32528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Urteil Stadtarchiv

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur Bewährung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Eine Bewährungsstrafe und drei Freisprüche im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.03.2017)

    Acht Jahre nach Einsturz des Stadtarchivs Köln: Und noch immer ist niemand schuld

  • tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2018)

    Einsturz des Stadtarchivs: Kölns offene Wunde

  • pressreader.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2018)

    Fundamentale Fragen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Historisches Archiv der Stadt Köln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Anders liegt es aber, falls sich der Bauherr selbst ausnahmsweise von vorneherein die Bauaufsicht ganz oder zum Teil vorbehalten hat und sie dann durch einen entsprechenden Fachmann ausüben lässt (BGHSt 19, 286).

    Indiziell spricht für die Garantenpflicht der BÜ 202 - und damit als örtlicher Bauüberwacher des Angeklagten B - des Weiteren auch ihr Weisungsrecht gegenüber der ARGE, da ein solches auf eine Stellung als Garant hindeutet (vgl. BGHSt 19, 286, Rn. 5, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Vielmehr hängt die Entscheidung letztlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten (BGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09 -, Rn. 57 - 58, juris = NJW 2010, 1087 m.w.N.).

    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH NJW 2010, 1087).

  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Eine Mitverantwortung Dritter führt insbesondere auch dann nicht zum Wegfall der Zurechnung, wenn sich in dem für den Erfolg ebenfalls kausalen pflichtwidrigen Verhalten Dritter gerade das Risiko der Pflichtwidrigkeit des Angeklagten als Täter verwirklicht hat; dann ist Nebentäterschaft gegeben (BGH NJW 2010, 2595; vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 10, 12; Fischer a.a.O., § 15, Rn. 16c.) So liegt es hier: Bei sorgfältiger Überwachung durch den Angeklagten B hätte nicht die Möglichkeit bestanden, das Verbleiben des Hindernisses im Schlitz zu verschleiern.
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Allgemein anerkannt sind die Regeln, die in der Praxis bewährt und erprobt sind und von der Praxis in der Überzeugung angewendet werden, dass sie für die Sicherheit des Bauens notwendig sind (BVerwG NVwZ-RR 1997, 214; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Hecker, a.a.O., § 319 Rn. 5-6).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Die Einzelheiten des durch das pflichtwidrige Verhalten in Gang gesetzten Kausalverlaufs brauchen nicht vorhersehbar zu sein (vgl. BGH NJW 2001, 1075 = NStZ 2001, 143; BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03 -, BGHSt 49, 166-177, Rn. 30).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    a) Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil von 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 5 m.w.N).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Verkehrssicherungspflichten können indes nach einhelliger Auffassung grundsätzlich übertragen werden (OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 1476) und werden es gerade bei Bauvorhaben auch, so dass im Ergebnis die Verantwortung für die Bauausführung im Regelfall grundsätzlich allein der Bauunternehmer trägt, hier die ARGE, und sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglichen Sicherungspflichtigen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 394 Rn. 52), die gerade im Verhältnis zu Dritten besteht (Palandt-Sprau, BGB, 75. Auflage, § 823, Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1998 - 22 U 168/97

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherren im Verhältnis zu den von ihm beauftragten

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Bei Bauvorhaben ist grundsätzlich der Bauherr, hier die KVB, als Veranlasser des Bauvorhabens verkehrssicherungspflichtig (BGH NJW 1993, 1647; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 318).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98

    Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte zur Strafrahmenverschiebung

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Es bedarf einer umfassenden Abwägung auch sonstiger Umstände, die nicht den jeweiligen Milderungsgrund selbst betreffen (BGH NJW 1998, 3068).
  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

    Auszug aus LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17
    Eine Mitverantwortung Dritter führt insbesondere auch dann nicht zum Wegfall der Zurechnung, wenn sich in dem für den Erfolg ebenfalls kausalen pflichtwidrigen Verhalten Dritter gerade das Risiko der Pflichtwidrigkeit des Angeklagten als Täter verwirklicht hat; dann ist Nebentäterschaft gegeben (BGH NJW 2010, 2595; vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 10, 12; Fischer a.a.O., § 15, Rn. 16c.) So liegt es hier: Bei sorgfältiger Überwachung durch den Angeklagten B hätte nicht die Möglichkeit bestanden, das Verbleiben des Hindernisses im Schlitz zu verschleiern.
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07

    Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

  • OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06

    Fahrlässige Tötung durch Trunkenheitsfahrt, § 222 StGB

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

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