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   LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19   

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https://dejure.org/2023,11348
LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19 (https://dejure.org/2023,11348)
LG Köln, Entscheidung vom 13.01.2023 - 33 O 153/19 (https://dejure.org/2023,11348)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2023 - 33 O 153/19 (https://dejure.org/2023,11348)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Aufgrund der Anforderung an die Schutzfähigkeit eines Zeichens gem. § 8 Abs. 1 MarkenG, nämlich dass eine Farbmarke grafisch so darstellbar sein muss, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können, genügen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Farbmuster allein nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 06.05.2003, C-104/01, Rn. 31, juris - Libertel).

    vom 06.05.2003, C-104/01, Rn. 34 ff., juris - Libertel.).

    Diesen Kriterien kann audurch die Bezeichnung der Farbe mittels eines international anerkannten Farbcodesgenügt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 06.05.2003, C-104/01, Rn. 37, juris - Libertel).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-714/18

    ACTC/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Anders als bei Dienstleistungen, die einer besonders genau definierten Gruppe angehören, ist in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, die in einer weiten, in mehrere selbständige Untergruppen unterteilbaren Gruppe zusammengefasst sind, vom Inhaber zu verlangen, dass er den Nachweis der ernsthaften Benutzung seiner Marke in jede dieser selbständigen Untergruppen erbringt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-714/18, Rn. 42 juris - ACTC/EUIPO).

    Ob eine Ware oder Dienstleistung zu einer kohärenten Untergruppe gehört, die sich als selbständig ansehen lässt, richtet sich nach dem Zweck oder der Bestimmung der betreffenden Dienstleistung, weil diese für die Ausrichtung der Wahl des Verbrauchers wesentlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-714/18, Rn. 42 juris - ACTC/EUIPO).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Es ist ab nicht umgekehrt die Verkehrsdurchsetzung oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft unabdingbare Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Benutzung (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2014, I ZR 228/12, Rn. 29, juris - Gelbe Wörterbücher; Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. § 26 Rn. 104 mwN).

    Es kommt auf den Einzelfall an, ob der Verkehr neben weiteren Kennzeichen, die Farbmarke als eigenständigen Herkunftshinweis im Sinne einer Zweitmarke erkennt (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2014, I ZR 228/12, Rn. 32, juris - Gelbe Wörterbücher, Beschluss vom 23.10.2014, I ZB 61/13, Rn. 23 f., juris - Langenscheidt-Gelb).

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 38/13

    Probiotik - Markenlöschungsstreit: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke;

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Die klassenmäßige Einordnung kann ein Indiz für die Beurteilung der Art der jeweiligen Ware oder Dienstleistung darstellen und ist insoweit unterstützend heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 38/13, Rn. 14, juris - Probiotik).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 147/07

    Farbmarkenverletzung: Ausstrahlung einer erhöhten Kennzeichnungskraft der

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Ansonsten dominiert die Farbe P, sodass es - wie es das Landgericht zutreffend festgestellt hat - naheliegt, dass der Verkehr die Farbe als Hinweis darauf versteht, dass die angebotene Dienstleistung "S." aus einem mit der Farbe in Verbindung zu bringenden Unternehmen stammt, zumal der Verkehr diese Kennzeichnungsgewohnheit der Beklagten aus anderen Bereichen kennt und für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden können (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 08.10.2008, 5 U 147/07, juris).
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    maßgeblichen Sicht des angesprochenen Verkehrs (vgl. BGH, Urteil vo 13.07.1989. I ZR 157/87, Rn. 17 ff., juris - Taurus) um eine Zahlungsmöglichkeit per App und Karte handelt.
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2008, I ZR 167/05, Rn. 32 mwN LOTTOCARD).
  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Es ist weiter unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.01.2021, I ZR 40/20, Rn. 21, juris - STELLA) zutreffend von der Darlegungs- und Beweislast der Beklagten als Markeninhaberin ausgegangen und zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis gem. § 26 MarkenG für den Bereich "Finanzwesen" erbracht sei.
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    Die Markennutzung muss nur dazu dienen, für die gekennzeichneten Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 41/10 - Rn. 42 mwN, juris - Werbegeschenke).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Auszug aus LG Köln, 13.01.2023 - 33 O 153/19
    So hat schon das Bundespatentgericht in seinen Beschlüssen zur Eintragung von "P" in den Angaben beider Codes keinen Widerspruch gesehen (vgl. BPatG, Beschlüsse vom 24.07.2002, 29 W (pat) 75/02 und vom 06.05.2009, 29 W (pat) 19/05 und 20/05).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 75/02
  • OLG Hamburg, 29.09.2022 - 5 U 91/21

    Telekom-T - Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche der Telekom

  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • OLG Köln, 13.01.2023 - 6 U 82/22

    Markenrecht: Farbmarke "magenta" im Finanzwesen

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2022 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 153/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2022 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 153/19 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 14.04.2022 - 33 O 153/19 -, auf das wegen der weiteren tatsächlichen Feststellungen gem. § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, hat das Landgericht den Antrag auf Erklärung des Verfalls für den Bereich "Finanzwesen" zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgericht Köln vom 14.04.2022 (Az.: 33 O 153/19) für Recht zu erkennen:.

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