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   LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11   

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https://dejure.org/2013,1811
LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11 (https://dejure.org/2013,1811)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2013 - 28 O 773/11 (https://dejure.org/2013,1811)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 28 O 773/11 (https://dejure.org/2013,1811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Anwendung der "Stolpe"-Rechtsprechung auf verdeckte Behauptungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Sohnes von Franz-Josef Strauß durch Veröffentlichung von Äußerungen als unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Buch bzgl. Erbschaft und Waffenhandels der Familie Strauß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

  • aachener-zeitung.de (Pressemeldung, 13.02.2013)

    Strauß-Sohn siegt vor Gericht: Behauptung über Erbe nicht belegbar

  • spiegel.de (Pressemeldung, 13.02.2013)

    Sohn von CSU-Legende: Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2013)

    Unterlassungsklage von Strauß-Sohn: Die wilde Geschichte des Zeugen K.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11

    Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wilhelm Schlötterer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Allerdings ist bei einer Berichterstattung über das Vorliegen des Verdachts einer Straftat oder einer Berichterstattung, die damit im Zusammenhang steht, die mit ihr verbundene Gefahr der Stigmatisierung des Betroffenen zu berücksichtigen, weshalb besondere Zurückhaltung geboten ist (BGH NJW 2000, 1036, 1038).

    Unter Berücksichtigung dieser Aspekte setzt eine zulässige Verdachtsberichterstattung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m.w.N.) voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleiht.

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 601, 603).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Soweit der Kläger bestimmte Aussagen weiterhin unter dem Aspekt angreift, es handele sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, war zu berücksichtigen, dass Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung zu den Aufgaben der Medien gehört (BVerfG NJW 1973, 1226).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Dürften, falls der Ruf einer Person gefährdet ist, nur solche Informationen verbreitet werden, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits mit Sicherheit feststeht, so könnte die Presse ihre durch Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Aufgabe bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht hinreichend erfüllen (BVerfG NJW 1998, 1381).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese dennoch als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Für die Anwendung der so genannten Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG NJW 2006, 207, 209 - "IM-Sekretär" Stolpe) ist nur bei Aussagen Raum, die vom maßgeblichen Publikum überhaupt als eine geschlossene, aus sich heraus aussagekräftige Tatsachenbehauptung wahrgenommen wird (BVerfG NJW 2010, 3501, 3502 - Genmilch).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Dieses Gebot beschränkt sich nicht nur auf die Berichterstattung über besonders schwere Straftaten, sondern erfasst auch eine solche über sonstige Verfehlungen, da auch diese geeignet sind, das soziale Ansehen des Betroffenen zu mindern und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen können (BVerfG NJW 2006, 2835).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Für die Anwendung der so genannten Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG NJW 2006, 207, 209 - "IM-Sekretär" Stolpe) ist nur bei Aussagen Raum, die vom maßgeblichen Publikum überhaupt als eine geschlossene, aus sich heraus aussagekräftige Tatsachenbehauptung wahrgenommen wird (BVerfG NJW 2010, 3501, 3502 - Genmilch).
  • LG Hamburg, 01.10.2010 - 324 O 3/10
    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Köln, Urt. v. 30.11.2011, 28 O 654/11, Rz. 28 - zit. nach Juris; LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810).
  • LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst Kapitalgesellschaften bei

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
    Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Köln, Urt. v. 30.11.2011, 28 O 654/11, Rz. 28 - zit. nach Juris; LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung

    Soweit vermeintliche Eindrücke streitgegenständlich sind, ist Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch daher stets, dass eine bestimmte Aussage aus dem Text für den Leser als Eindruck unabweislich folgt (LG Köln, Urt. v. 13.2.2013 - 28 O 773/11, BeckRS 2013, 3918, zitiert nach beck-online).
  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.02.2013 (28 O 773/11) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und - wie folgt - neu gefasst:.
  • LG Köln, 04.09.2019 - 28 O 391/17

    Klage von Max Strauß nur teilweise erfolgreich

    Die Kammer (28 O 773/11; Urteil vom 13.02.2011) und das Oberlandesgericht Köln (15 U 38/13; Urteil vom 10.05.2015) verurteilten den Beklagten 1 zur Unterlassung der hier streitgegenständlichen Äußerungen.

    Im Zusammenhang mit der Aussage des Vizepräsidenten der D11 Herrn L im Rahmen des Verfahrens beim LG Köln mit dem Az. 28 O 773/11 und der Aussage der Zeugin T2 im Rahmen des Verfahrens beim LG Köln mit dem Az. 28 O 442/12 sowie weiterer Indizien könne ihm die Äußerung der streitgegenständlichen Äußerung nicht verwehrt werden.

  • VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14

    Amtsträger; Minister; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Dies ist jedoch bei nur zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht geradezu aufdrängt (LG Köln, Urteil v. 13.02.2013 - 28 O 773/11 -, juris Rn. 78).
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