Rechtsprechung
   LG Köln, 13.02.2020 - 14 O 303/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27616
LG Köln, 13.02.2020 - 14 O 303/19 (https://dejure.org/2020,27616)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2020 - 14 O 303/19 (https://dejure.org/2020,27616)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 14 O 303/19 (https://dejure.org/2020,27616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14

    Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2020 - 14 O 303/19
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Wiedergabehandlung das Werk einer als Öffentlichkeit anzusehenden Mehrzahl von Personen, die an einem Ort versammelt sind, gemeinsam wahrnehmbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 21/14 -, juris).

    Da die von einer Sendung zu unterscheidende Handlung der Wiedergabe einer Funksendung als solche das Merkmal der Öffentlichkeit erfüllen muss, kommt es nicht darauf an, ob die Hotelgäste, die in den einzelnen Hotelzimmern mit den bereitgestellten Fernsehgeräten gleichzeitig dasselbe Fernsehprogramm wahrnehmen, in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 21/14 -, juris).

    Zwar kommt grundsätzlich ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 21/14 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht