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LG Köln, 13.02.2020 - 14 O 303/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14
Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in …
Auszug aus LG Köln, 13.02.2020 - 14 O 303/19
Das ist nur dann der Fall, wenn die Wiedergabehandlung das Werk einer als Öffentlichkeit anzusehenden Mehrzahl von Personen, die an einem Ort versammelt sind, gemeinsam wahrnehmbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 21/14 -, juris).Da die von einer Sendung zu unterscheidende Handlung der Wiedergabe einer Funksendung als solche das Merkmal der Öffentlichkeit erfüllen muss, kommt es nicht darauf an, ob die Hotelgäste, die in den einzelnen Hotelzimmern mit den bereitgestellten Fernsehgeräten gleichzeitig dasselbe Fernsehprogramm wahrnehmen, in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 21/14 -, juris).
Zwar kommt grundsätzlich ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 21/14 -, juris).