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   LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13   

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https://dejure.org/2013,47579
LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13 (https://dejure.org/2013,47579)
LG Köln, Entscheidung vom 13.11.2013 - 26 O 209/13 (https://dejure.org/2013,47579)
LG Köln, Entscheidung vom 13. November 2013 - 26 O 209/13 (https://dejure.org/2013,47579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung; Wartezeitklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 305 ff.
    Eine Wartefrist von drei Jahren mit einer Ausnahme für den Eintritt des Versicherungsfalls durch Unfall ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreijährige Wartezeitklausel in Sterbeversicherung zulässig - Kein Vorliegen einer überraschenden Klausel und keine unangemessene Benachteiligung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 927
  • VersR 2014, 987
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 08.11.1990 - 8 U 1611/90

    Klage auf Leistung aus einem Restschuldversicherungsvertrag; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Es entspricht nämlich dem Grundgedanken und der gesetzlichen Ausgestaltung des Rechts der privaten Versicherungsverträge, dass sie regelmäßig nur Schutz gegen zukünftige ungewisse Ereignisse bieten und Gefahren, die bei Vertragsschluss bereits latent vorhanden sind, ausschließen (LG Nürnberg, VersR 1991, 799).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Eine zur Unwirksamkeit führende Gefährdung des Vertragszwecks liegt dagegen nur dann vor, wenn mit der Begrenzung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in Bezug auf das zu versichernden Risiko zwecklos wird (BGH VersR 1998, 175; OLG Hamburg aaO).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Die in den Bedingungen enthaltene Wartezeit, die eine Hauptleistungspflicht einschränkt, ist zwar nicht der Inhaltskontrolle entzogen (vgl. BGH NJW 1999, 2279; BGH NJW-RR 1991, 412; OLG Hamburg, VersR 1998, 627), hält dieser aber stand:.
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74

    Behandlung von Unfällen wie Krankheiten - Begriff des so genannten "gedehnten

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Die Leistungsfreiheit ist hier indes nur zeitlich und inhaltlich begrenzt und damit der Wartefristregelung in der Krankenversicherung ähnlich, die von der Rechtsprechung für unbedenklich gehalten wird (vgl. BGH VersR 1976, 851 und 1978, 271; OLG Nürnberg aaO).
  • BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 81/84

    Recht des Versicherers zur Kündigung einer Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Wie der Bundesgerichtshof zur privaten Krankenversicherung ausgeführt hat, dient die Inhaltskontrolle auch nicht dazu, eine vom Standpunkt der Versicherungsnehmers aus optimale Gestaltung der Bedingungen zu erreichen (vgl. BGH VersR 1986, 257).
  • OLG Hamburg, 11.03.1998 - 5 U 211/96

    Inhaltskontrolle der AVB für eine Arbeitslosigkeitsversicherung

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Die in den Bedingungen enthaltene Wartezeit, die eine Hauptleistungspflicht einschränkt, ist zwar nicht der Inhaltskontrolle entzogen (vgl. BGH NJW 1999, 2279; BGH NJW-RR 1991, 412; OLG Hamburg, VersR 1998, 627), hält dieser aber stand:.
  • OLG Köln, 09.02.1990 - 6 U 239/89
    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    So kann auch der Versicherungsnehmer einer Sterbegeldversicherung, bei der - wie hier - ausdrücklich auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird, nicht davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz auch solche Gefahren (wie bestehende Erkrankungen) umfasst, die bei Vertragsschluss schon latent vorhanden waren (vgl. OLG Köln, VersR 1990, 369).
  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Die Leistungsfreiheit ist hier indes nur zeitlich und inhaltlich begrenzt und damit der Wartefristregelung in der Krankenversicherung ähnlich, die von der Rechtsprechung für unbedenklich gehalten wird (vgl. BGH VersR 1976, 851 und 1978, 271; OLG Nürnberg aaO).
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZR 125/95

    Ansprüche aus einer aufgeschobenen Rentenversicherung bei Tod des Versicherten

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Denn die Beitragsrückzahlung ist eine Versicherungsleistung, nicht Rückgewähr im Rahmen der Rückabwicklung (vgl. BGH VersR 1996, 357).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89

    Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren

    Auszug aus LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13
    Die in den Bedingungen enthaltene Wartezeit, die eine Hauptleistungspflicht einschränkt, ist zwar nicht der Inhaltskontrolle entzogen (vgl. BGH NJW 1999, 2279; BGH NJW-RR 1991, 412; OLG Hamburg, VersR 1998, 627), hält dieser aber stand:.
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