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   LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05   

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https://dejure.org/2008,28801
LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05 (https://dejure.org/2008,28801)
LG Köln, Entscheidung vom 14.08.2008 - 15 O 750/05 (https://dejure.org/2008,28801)
LG Köln, Entscheidung vom 14. August 2008 - 15 O 750/05 (https://dejure.org/2008,28801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation bei Klageerhebung eines einzelnen Teilhabers einer Bruchteilsgemeinschaft; Duldung der Zwangsvollstreckung als Leistungsbegriff des § 432 BGB; Erstreckung der Duldung der Zwangsvollstreckung auf vereinbarte Grundschuldzinsen; Gegenseitigkeitsverhältnis bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Verwirkt ist ein Recht nur, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend macht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten auch darauf einrichten durfte, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werde (BGH, Urtei l vom 26-05-1992, VI ZR 230/91).
  • BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64

    Vormerkung und Verzug

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Dabei findet § 432 BGB im vorliegenden Fall Anwendung, da grundsätzlich die Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts auf dem Gebiet des Sachenrechts bejaht wird, soweit nicht Sondervorschriften oder die Eigenart sachenrechtlicher Beziehungen entgegenstehen (BGHZ 49, 263; Palandt-Bassenge, BGB, 67.Auflage, vor § 854 Rn.9).
  • OLG Dresden, 14.08.1997 - 7 U 361/96

    Erbrecht des nichtehelichen Kindes in der ehemaligen DDR

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Zwar ist bei einer vertraglichen Verpflichtung mehrerer Mieter eine gesamtschuldnerische Haftung auf Herausgabe des Mietgegenstandes allgemein anerkannt, bloßer Mitbesitz begründet jedoch keine Gesamtschuld zur Herausgabe (OLG Dresden, Urteil vom 14.08.1997, 7 U 361/96, Palandt-Bassenge, BGB, 67.Aufl., § 866 Rn. 7; MüKo-Schmidt, BGB, 2004, § 985 Rn. 12).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Dabei ist die drohende Verjährung als Fall einer notwendigen Erhaltungsmaßnahme anerkannt (BGH NJW 1985, 1826).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Eine Aufrechnung mit einer Forderung, die den Haftungsbetrag nicht erreicht, führt nicht zu einer Befriedigung des Grundschuldgläubigers i.S.d. § 1142 Abs. 2 BGB (Palandt-Bassenge, BGB, 67.Aufl., § 1142 Rn.3) und ist daher nur möglich, wenn der Gläubiger (hier also der Kläger) der Teilleistung zustimmt (BGH NJW 1990, 258, 260).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 55/83

    Umfang der Rechtskraft bei außerprozessual erklärter Aufrechnung

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Ansprüche gegen einen Bruchteilsgläubiger stehen mit Ansprüchen der Bruchteilgemeinschaft nicht in einem Verhältnis der Gegenseitigkeit i.S.v. § 387 BGB (BGHZ 89, 349; BGH NJW 1969, 839).
  • BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67

    Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2008 - 15 O 750/05
    Ansprüche gegen einen Bruchteilsgläubiger stehen mit Ansprüchen der Bruchteilgemeinschaft nicht in einem Verhältnis der Gegenseitigkeit i.S.v. § 387 BGB (BGHZ 89, 349; BGH NJW 1969, 839).
  • OLG Köln, 04.11.2009 - 13 U 146/08

    Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld hinsichtlich des

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.8.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln (15 O 750/05) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte die Zwangsvollstreckung wegen der Grundschuldzinsen nicht seit dem 17.5.2000, sondern erst seit dem 1.1.2002 zu dulden hat.
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