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   LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15   

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https://dejure.org/2018,12923
LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15 (https://dejure.org/2018,12923)
LG Köln, Entscheidung vom 15.02.2018 - 83 O 62/15 (https://dejure.org/2018,12923)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 83 O 62/15 (https://dejure.org/2018,12923)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (vgl. BGH, TranspR 2011, 220 ff.; TranspR 2008, 113 ff.; TranspR 2004, 460 ff.).

    Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2010, 76 ff.; TranspR 2009, 262 ff., TranspR 2008, 113 ff.).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger nähere Angaben machen kann (vgl.BGH TranspR 2009, 262 ff.).

    Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2010, 76 ff.; TranspR 2009, 262 ff., TranspR 2008, 113 ff.).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (vgl. BGH, TranspR 2011, 220 ff.; TranspR 2008, 113 ff.; TranspR 2004, 460 ff.).
  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 50/10

    Frachtführerhaftung: Umfang der sekundären Darlegungslast des Frachtführers

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (vgl. BGH, TranspR 2011, 220 ff.; TranspR 2008, 113 ff.; TranspR 2004, 460 ff.).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Für die Schadensanzeige nach Ablieferung verlangt § 438 Abs. 4 S. 1 HGB Textform (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.05.2011, 3 U 114/10).
  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 50/13

    Haftung eines Paketdienstes: Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Umstände, die für oder gegen den vom Anspruchsteller behaupteten Zustands einer Sendung sprechen, sind -gegebenenfalls nach einer Beweiserhebung- zu berücksichtigen (vgl. BGH, TranspR 2015, 31 ff. m.w.N).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Eine Einlassungsobliegenheit trifft den Frachtführer aber nur dann, wenn Anhaltspunkte für ein leichtfertiges Handeln existieren oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein qualifiziertes Verschulden spricht (BGH TranspR 2003, 467 ff.).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Hierfür genügt, dass die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttert wird (BGH TranspR 2003, 156 ff.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten ist hinsichtlich der ihm entstandenen Anwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zu Grunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH, NJW 2005, 1112, BGH Urteil vom 18.07.2017, VI ZR 465/16).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, TranspR 2006, 161 ff.; TranspR 2007, 423 ff.).
  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

  • OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5338/06

    Frachtführerhaftung: Verpackungsmangel bei vom Absender selbst verpacktem

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 128/06

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von Schadensersatzansprüchen wegen des

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 120/07

    Gültigkeit einer den Transport bestimmter Güter ausschließenden

  • OLG Stuttgart, 09.02.2011 - 3 U 173/10

    Frachtführerhaftung: Qualifiziertes Verschulden bei offensichtlichem

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

  • LG Dessau-Roßlau, 20.06.2019 - 7 S 10/19

    Beweislast für die Beschädigung eines Pakets beim Transport durch den

    Die Klägerin verweist insoweit neuerlich auf die Rechtsprechung des LG Köln (Urteil vom 15.02.2018, a. a. O.) und überdies des OLG Köln (Urteil vom 07.11.2000 - 3 U 39/00 -).

    Soweit das LG Köln im Leitsatz seines von der Klägerseite zur Untermauerung ihres Rechtsstandpunktes zitierten Urteils vom 15.02.2018 (83 O 62/15) ausgeführt hat, dass grundsätzlich dem Frachtführer die Beweislast dafür obliege, dass das zur Beförderung übernommene Transportgut in ordnungsgemäßen Zustand angeliefert worden ist, überzeugt dies nicht.

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