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   LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09   

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LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09 (https://dejure.org/2009,20178)
LG Köln, Entscheidung vom 15.05.2009 - 28 O 307/09 (https://dejure.org/2009,20178)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 28 O 307/09 (https://dejure.org/2009,20178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Offenlegung jährlicher Bezüge des Vorsitzenden eines Vorstandes einer Verbandssparkasse im Rahmen eines Jahresabschlusses im Rahmen einer einstweiligen Verfügung; Eröffnung des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten bei möglichen Unterlassungsansprüchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    "Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    Letztlich kann die Frage, ob eine bundesrechtliche Regelung abschließend ist oder nicht, nur einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes entnommen werden (vgl. BVerfGE 109, 190).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92

    Vorläufiger fachgerichtlicher Rechtsschutz bei absehbarer Normenkontrolle im

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    Dies erscheint vorliegend im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten und nimmt die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweg (vgl. Beschluss des BVerfG vom 16.11.1993, Az. 2 BvR 1587/92).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    "Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    Der Einzelne muss vielmehr solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1435 - Vorstandsvergütung, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich dabei als Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.).
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung keinen generellen Schutz des Geheimhaltungswillens durch das Persönlichkeitsrecht enthält (BGH NJW 1987, 2667).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09
    "Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 115, 320 ).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09

    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das am 15.05.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 307/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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